uftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
• Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren Erläuterung:
Das vorausgegangene offene Verfahren ergab kein wertbares Angebot, Das abgegebene Angebot war unvollständig und musste gem. § 16 Nr. 2 iVm § 13 VOB/A-EU ausgeschlossen werden. Gem. § 3 a Abs. 3 Nr. 1 a VOB/A-EU wurde das anschließende Verfahren als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Mit einer Abgabe von Angeboten im erneuten offenen oder halboffenen Verfahren konnte aufgrund der Marktlage nicht
gerechnet werden. Zwei weitere Teilnehmer haben Angebotsunterlagen angefordert, haben aus Kapazitätsproblemen eine Angebotsabgabe ausgeschlossen.