511349-2023 - ErgebnisDeutschland-Kiel: Straßentransport/-beförderung
OJ S 163/2023 25/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Bad Bramstedt vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: niklas.steenfatt@gmsh.de
Telefon: +49 431599-2391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Buspendelverkehr von der Grundschule Am Storchennest in Bad Bramstedt zum ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
60100000 Straßentransport/-beförderung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Da die Räumlichkeiten an der Grundschule nicht ausreichen, ist geplant, an Schultagen die Kinder, die in der Betreuung angemeldet sind, in dem ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook zu betreuen.
In der Spitze sind bei den Rückfahrten am Montag und Dienstag um 15.00 Uhr ca. 82 Kinder zu befördern. Mittwoch, Donnerstag und Freitag um 15:00 Uhr werden es ca. 75 Kinder sein.
Die Zahlen der zu transportierenden Kinder beruhen auf den Zahlen dieses Halbjahres. Im neuen Schuljahr kann es hier zu Schwankungen kommen, die heute noch nicht absehbar und somit auch nicht exakt zu beziffern sind.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 215 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung: Bad Bramstedt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Buspendelverkehr von der Grundschule Am Storchennest (Hoffeldweg 1b, 24576 Bad Bramstedt) zum ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook (Schulstraße 2, 24576 Weddelbrook) mit einem Bus der ca. 50 Sitzplätze hat im Zeitraum von 11:50 Uhr (Start Storchennest) bis 17:00 Uhr (letzte Ankunft am Storchennest).
-
Voraussichtliche Fahrten:
Schulschluss 11:35 Uhr - Abfahrt nach Weddelbrook 11:50 Uhr.
Schulschluss 12:30 Uhr - Abfahrt nach Weddelbrook 12:45 Uhr.
Schulschluss 13:15 Uhr - Abfahrt nach Weddelbrook 13:30 Uhr.
Abfahrt von Weddelbrook 14:50 Uhr - Ankunft am Storchennest 15:00 Uhr.
Abfahrt von Weddelbrook 16:50 Uhr - Ankunft am Storchennest 17:00 Uhr.
(Hinweis: Durch die Rhythmisierung nach den Sommerferien können sich die Abfahrtzeiten ein wenig verändern. Außerdem kann es nach Baubeginn zu einer leichten Veränderung der Fahrzeiten kommen)
-
Eine Strecke beträgt ca. 4 Kilometer.
Vereinzelt kann es vorkommen, dass der Bus zweimal fahren muss, falls nicht alle Kinder mit einer Fahrt befördert werden können. Geplant ist, das Busunternehmen mit drei Tagen Vorlauf über zusätzliche Fahrten zu informieren.
-
Personal und Kraftstoffe etc. müssen im Angebotspreis enthalten sein.
Die Verlässlichkeit muss immer sichergestellt sein, d.h. dass gegebenenfalls auch ein Ersatzfahrer und Ersatzbus vom Unternehmen bereitgestellt wird.
-
Der Bus muss an der Grundschule am Storchennest wenden können. Der Wendeplatz ist nicht sehr groß (der Hoffelfeldweg hat eine Fahrbahnbreite von ca. 4,75 Meter, hinzu kommt ein einseitiger Gehweg – es kann somit kein Gelenkbus eingesetzt werden), da die Schule in einem Wohngebiet liegt. Die eingesetzten
-
Das eingesetzte Personal muss über eine besondere Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen verfügen, also für Fahrten die nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes erlaubnispflichtig sind. Zudem haben die eingesetzten Fahrzeuge allen einschlägigen Vorschriften (StVZO, BOKraft etc.) zu entsprechen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ökologie / Gewichtung: 40 %.
Preis - Gewichtung: 60 %.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre mit einem zweimaligen Verlängerungsoptionsrecht.
Vertragsbeginn ist der 28. August 2023. Der Vertrag läuft für mindestens zwei Jahre bis zum 08. Juli 2025 (Anfang der Sommerferien 2025).
Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren besteht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Erfolgt keine Kündigung vom Auftraggeber sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit, verlängert sich der Vertrag automatisch ein weiteres Jahr.
Der Vertrag endet spätestens zum 04. Juli 2027 (Anfang Sommerferien 2027).
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-274892
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Buspendelverkehr von der Grundschule Am Storchennest in Bad Bramstedt zum ehemaligen Schulgebäude in Weddelbrook
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Stambula Bustouristik GmbH
Postanschrift: Albert-Schweitzer Ring 5-7
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22045
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 215 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: nicht bekannt
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: niklas.steenfatt@gmsh.de
Telefon: +49 431599-2391
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/08/2023