Kurze Beschreibung
Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt die Schulsozialarbeit an zwei städtischen Schulen ab dem Schuljahr 2023/2024 europaweit aus.
Die Schulsozialarbeit orientiert sich dabei an den Vorgaben des Erlasses der Schulsozialarbeit des Landes (Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung - 524.-6.08.01-162765 - vom 22.09.2021), um in Zusammenarbeit mit Lehrkräften, weiterem an Schule tätigem Personal, außerschulischen Partnern und den Personenberechtigten, alle Kinder und Jugendliche an allen Schulformen bei der Entwicklung zu eigenständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten zu unterstützen.
Gegenstand der Schulsozialarbeit sind insbesondere die folgenden Zielsetzungen:
- Stärkung des Sozialverhaltens durch sozialpädagogische Gruppenarbeit,
- Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung,
- Mitarbeit erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (sogenannte Lotsen-Funktion) und Unterstützung von Eltern bei Antragstellungen im schulischen Kontext,
- konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung,
- qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der ganzheitlichen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.
Dazu stellt der Auftraggeber Schulsozialarbeit aus Fördermitteln und kommunalen Mitteln bereit. Insgesamt werden im Stadtgebiet 19,75 Stellen Schulsozialarbeit eingerichtet. Diese Stellen werden zielgerichtet Schulen zugutekommen. Die Verteilung der Stellen erfolgt auf der Grundlage der rechnerischen Zügigkeit und des Sozialindex.
In diesem Verfahren werden die 0,75 Stellenanteile ausgeschrieben, die bisher noch nicht vergeben werden konnten.
Um die Schulsozialarbeit mit den Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort bzw. in den Sozialräumen bestmöglich zu vernetzen, soll sie durch Auftragnehmerpersonal vor Ort durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund wird mit diesem Verfahren eine entsprechende Dienstleistung vergeben.
Folgende Informationen zu den jeweiligen Sozialräumen bzw. Schulen können von den Bietern als Basis für die Konzeptentwicklung hinzugezogen werden:
Die Anforderungen an die zu vergebende Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Die Angebotsunterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Fremdsprachige Nachweise, Zertifikate sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen. Deutsch ist auch nach Zuschlagserteilung die festgelegte Sprache jeglicher Kommunikationen, Präsentationen, Besprechungen, Informationen und Dokumentationen, etc.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Die in den Vergabeunterlagen genannten Beträge sind als Bruttowerte in Euro zu verstehen.