Beschreibung der Beschaffung
Die BundesInnungskrankenkasse Gesundheit – kurz BIG direkt gesund – ist Deutschlands erste gesetzliche Direktkrankenkasse und bundesweit geöffnet. Gegründet wurde die BIG 1996 von der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. Aktuell betreut die BIG deutschlandweit rund 513.000 Versicherte (Stand Dezember 2021). Die BIG ist - wie alle gesetzlichen Krankenkassen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Über 920 Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung in Dortmund, dem Rechtssitz in Berlin und den Kundencentern. Als IKK-Landesverband vertritt die BIG zudem die Interessen der Versicherten der Innungskrankenkassen in Berlin. In diesem Rahmen nimmt sie allein oder gemeinsam mit den Kassenverbänden der Orts-, Ersatz- und Betriebskrankenkassen zahlreiche Aufgaben der Interessentenvertretung wahr.
Gem. § 291 SGB V hat BIG direkt gesund seit 2011 jedem Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) zur Verfügung zu stellen. Diese ist für Versicherte ab der Vollendung des 15. Lebensjahres, wenn kein Befreiungsgrund vorliegt, mit einem Lichtbild zu versehen. Zur Beschaffung der Bilder nutzt die Auftraggeberin derzeit einen externen Dienstleister. Vor dem Hintergrund des Laufzeitendes dieses Vertrages und der zunehmenden Digitalisierung stellt sich BIG direkt gesund bzgl. der Bildbeschaffung neu auf und schreibt diese Leistung hiermit aus.
Die anzubietende Leistung umfasst folgende Bereiche:
- Bereitstellung und Betrieb eines Upload-Tools bzw. Schnittstelle zur Entgegennahme digitaler Fotos auf Basis
der bereitgestellten Versichertendaten (Anbindung an Homepage, App, separater Zugang für Mitarbeiter der
BIG),
- Prüfung und ggf. Optimierung der Bilddateien,
- Bereitstellung der Lichtbilder an das Rechenzentrum,
- Erstellung von Statistiken und Bereitstellung von Statusmeldungen und
- Löschung der verarbeiteten Bilddateien.
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit zweimaliger automatischer Verlängerung um jeweils 1 Jahr wenn die Auftraggeberin dem Auftragnehmer nicht bis spätestens sechs Monate vor Abauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich über die Nicht-Verlängerung in Kenntnis setzt.