512095-2021 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 196/2021 08/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Funke, Ronny
E-Mail: ronny.funke@deutschebahn.com
Telefon: +49 61311570020
Fax: +49 69260914150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Umbau Hamburg - Altona - Entsorgung Schotter und Boden
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI52020
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Umbau Hamburg - Altona - Entsorgung Schotter und Boden
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg-Altona
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung Schotter und Boden
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 103-272420
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Umbau Hamburg - Altona - Entsorgung Schotter und Boden
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
04/10/2021
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: G+S GmbH, TerraCon GmbH, Otto Dörner Kies und Deponien - GmbH & Co. KG
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12 846 429,18 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Versicherung, dass er spätestens mit Angebotsabgabe je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird:
1 Steckbrief Entsorgung gemäß Anlage 9 (je Entsorgernummer ein Steckbrief)
2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen
3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem Bewerbungsbedingungen
4 Liste(n) der Nachunternehmer Transport (Anlage 11)
Einsatz Nachunternehmer:
Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.5.2 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt
Nachunternehmer sind spätestens mit dem Angebot zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird:
-Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen.
-Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
-Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
-Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann
-Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ablauf der Frist über das eVergabe-Portal (Link ...) hochzuladen. In anderer Weise oder nicht rechtzeitig abgegebene Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Im Teilnahmewettbewerb dürfen keine Angebote abgegeben werden. Nur geeignete und zuverlässige Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Daher bleiben unaufgefordert eingereichte Angebote unberücksichtigt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
04/10/2021