Zusätzliche Angaben
Folgende Erklärungen/Nachweise sind weiterhin erforderlich:
—Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
—Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens/Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) Arbeitnehmer-Entsendegesetz;
b) Mindestlohngesetz;
c) sonstige geltende gesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte
anwendbar sind, die durch diese Regelungen vorgegeben Mindestarbeitsbedingungen einschließl. des Mindestentgelts eingehalten werden.
—Erklärung, dass das Unternehmen diese Verpflichtung auf seine Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem AG auf Verlangen nachgewiesen wird,
—Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann.
Versicherung, dass er spätestens mit Angebotsabgabe je Entsorgungsanlage folgende Unterlagen einreichen wird:
1 Steckbrief Entsorgung gemäß Anlage 9 (je Entsorgernummer ein Steckbrief)
2 alle zur Errichtung und zum Betrieb der Entsorgungsanlage erforderlichen Genehmigungen und Anzeigen
3 Bei grenzüberschreitender Verbringung: entsprechende Genehmigungen d. ausl. Behörde gem Bewerbungsbedingungen
4 Liste(n) der Nachunternehmer Transport (Anlage 11)
Einsatz Nachunternehmer:
Als Nachunternehmer für Entsorgungsleistungen oder Teile davon dürfen nur Unternehmen eingesetzt werden, die die notwendigen Voraussetzungen der Ziffer 6.5.2 BBE oder nach § 7 Abs. 3 EfbV einhalten. Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das Kraftfahrzeughalter im Sinne des StVG ist u. über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des GüKG oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt
Nachunternehmer sind spätestens mit dem Angebot zu benennen. Beabsichtigt der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten, fremde Unternehmen, (auch konzernverbundene Unternehmen) mit diesen Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Versicherung, dass er spätestens mit dem Angebot folgende Erklärungen/Nachweise vorlegen wird:
-Verpflichtungserklärung(en) des/ der fremden Unternehmen(s) inkl. Bieter berechtigt ist, die Anlage/Annahmestelle für diese Ausschreibung zu benennen und dass die Entsorgungsanlage bereit ist, für den Vertragszeitraum Materialien gem. ATV anzunehmen, und die im Anlagensteckbrief genannten Grenzwerte denjenigen der Anlage/Annahmestelle entsprechen.
-Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
-Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EFB) gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
-Erklärung, dass der Transportnachunternehmer eine Zertifizierung als EFB gem. §§ 56, 57 KrWG für die übernommenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten (Transport) vorweisen kann
-Die oben unter 1 bis 4 aufgeführten Erklärungen und Nachweise, soweit relevant.
Sofern einzelne Nachweise nicht vorliegen, hat der Bieter zu versichern, dass er sich bemüht, die entsprechenden Genehmigungen so bald wie möglich zu erlangen.
Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten, zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Fragen sind spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Werktagen vor Ablauf der entspr. Frist zu beantworten.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend bis zum Ablauf der Frist über das eVergabe-Portal (Link ...) hochzuladen. In anderer Weise oder nicht rechtzeitig abgegebene Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Im Teilnahmewettbewerb dürfen keine Angebote abgegeben werden. Nur geeignete und zuverlässige Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Daher bleiben unaufgefordert eingereichte Angebote unberücksichtigt.