512226-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Münster: Hardware für Zentralrechner
OJ S 181/2022 20/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Münster
Postanschrift: Klemesstr. 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Münster - Zentrales Vergabemanagement
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
IP-Notruf (VoIP) - Hard- und Softwareupdate Notruf- und Funksystem für die Leiststelle der Feuerwehr Münster
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0831-37
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30211200 Hardware für Zentralrechner - JA02
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das zur Zeit in der Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Münster eingesetzte Notruf – und Funkvermittlungssystem verursacht zunehmend erhebliche Störungen bei der Notrufabfrage. Teilweise brechen die Notrufverbindungen ab, so dass die Hilfeersuchen der Notrufenden nicht zeitnah bearbeitet werden können. Ursache hierfür ist die Tatsache, dass die eingesetzte Technik in den wesentlichen Kernelementen noch mit analoger Signalverarbeitung ausgestattet ist. Für die Verarbeitung des mittlerweile digitalen Notrufs „112“ muss in der Vermittlungstechnik das Datenprotokoll analog gewandelt werden. Dies ist ursächlich für die technischen Probleme und kann nur durch den Austausch der analogen Kernsysteme durch neue digitale Komponenten beseitigt werden. Hierzu sind Maßnahmen notwendig, um im laufenden Betrieb der Leitstelle die IT-Systeme anzupassen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 272 315,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
51611100 Hardwareinstallation, 72100000 Hardwareberatung, 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme, 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Stadt Münster - Feuerwehr, Yorkring 25, 48149 Münster
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das zur Zeit in der Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Münster eingesetzte Notruf – und Funkvermittlungssystem verursacht zunehmend erhebliche Störungen bei der Notrufabfrage. Teilweise brechen die Notrufverbindungen ab, so dass die Hilfeersuchen der Notrufenden nicht zeitnah bearbeitet werden können. Ursache hierfür ist die Tatsache, dass die eingesetzte Technik in den wesentlichen Kernelementen noch mit analoger Signalverarbeitung ausgestattet ist. Für die Verarbeitung des mittlerweile digitalen Notrufs „112“ muss in der Vermittlungstechnik das Datenprotokoll analog gewandelt werden. Dies ist ursächlich für die technischen Probleme und kann nur durch den Austausch der analogen Kernsysteme durch neue digitale Komponenten beseitigt werden. Hierzu sind Maßnahmen notwendig, um im laufenden Betrieb der Leitstelle die IT-Systeme anzupassen.
Inhaltlich zählt dazu:
-Austausch Audioequipment an den Arbeitsplätzen
-Anschaltung All-IP
-Austausch Kommunikationsserver
-Funkkomponenten
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei der Entragung unter Ziffer V.2.1) handelt es sich um den Tag der Entscheidung des Abschlusses des Vertrags mit dem benannten Wirtschaftsteilnehmer.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Das zur Zeit in der Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Münster eingesetzte Notruf – und Funkvermittlungssystem verursacht zunehmend erhebliche Störungen bei der Notrufabfrage. Für die Verarbeitung des mittlerweile digitalen Notrufs „112“ muss in der Vermittlungstechnik das Datenprotokoll analog gewandelt werden. Dies ist ursächlich für technischen Probleme und kann nur durch den Austausch der analogen Kernsysteme durch neue digitale Komponenten beseitigt werden. Hierauf basierend erfolgte eine Aufstellung der notwendigen Maßnahmen, um im laufenden Betrieb der Leitstelle der Feuerwehr die Systeme anzupassen.
Um die Full-IP Lösung umzusetzen, müssen die in den Arbeitsplätzen verbauten analogen Komponenten durch moderne IP-Technik vollständig ersetzt werden. SIP-Lizenzen sind im Angebot enthalten um das „Voice over Internet Protocol“ (VoIP) mittels Session Initiation Protocol (SIP) zu übertragen.
Die Handapparate an den Plätzen und weitere Server müssen ausgetauscht werden.
Aus technischen Gründen kann ein Wettbewerb nicht stattfinden: Beeinträchtigungen des Leitstellenbetriebs durch Unkenntnis ortsfremder Dienstleister müssen vermieden werden. Nur der Dienstleister WTG kann auf Grund der vorhandenen Kenntnisse über die
örtlichen Gegebenheiten (System- Schnittstellen, Protokolle, Kabelwege, Einbaumöglichkeiten, etc.), den Umbau der Notrufabfragetechnik parallel zum aktiven Tagesbetrieb durchführen.
Das bestehende Kommunikationssystem unterliegt einem bestehenden Service-/ und Wartungsvertrag. Änderungen der erfassten Komponenten des Vertrags sind durch den Dienstleister WTG zu überprüfen und abzunehmen. Daher kann auch nur dieser die Lieferung und Installation der Komponenten durchführen. Die im laufenden Kommunikationssystem eingesetzten Komponenten sind auf die jeweiligen Einsatzzwecke abgestimmt. Anpassungen/Erweiterungen bedürfen einer tiefen Kenntnis des bestehenden Kommunikationssystems.Bei der im Betrieb befindlichen Anlage handelt es sich um eine angepasste Applikation. Erweiterungen/Anpassungen der bestehenden Anlagen sind wirtschaftlich nur durch den bestehenden Dienstleister zu erbringen. Des Weiteren verfügt der aktuelle Dienstleister über weitreichende Kenntnisse der nutzerbezogenen Abläufe bzgl. Notrufmanagement und Alarmierung.
Nach all dem ist ein derzeitiger Wechsel des Auftragnehmers für Installation und wartung nicht angezeigt und ein Wettbewerb aus technischen Gründen nicht vorhanden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
17/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: WTG Leitstellentechnik GmbH
Postanschrift: Wetmarstraße 2
Ort: Coesfeld
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48653
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 272 315,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
"3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 135 Abs. 3 GWB:
"3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Münster - Zentrales Vergabemanagement
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/09/2022