Die Beschaffung erfolgt aus Fördergeldern des Landes Hessen. Die zweckentsprechende Verwendung ist bis zum 15.09.2023 nachzuweisen, damit der Abruf der Mittel rechtlich abgesichert ist. Somit ist die Beauftragung, Lieferung und Rechnungsstellung der Beschaffungsvorgänge bis zum 15.09.2023 umzusetzen. Andernfalls verfallen die Fördergelder.