513150-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Branchenspezifisches Softwarepaket – Konzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen
OJ S 141/2026 24/07/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung - Änderungsbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
E-MailEinkauf.IE-A@bvg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des AuftraggebersStädtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelKonzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen
BeschreibungKonzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen
Kennung des Verfahrensc4d039f0-d89f-4229-bde0-8323891ddc1c
Interne KennungBEK-2026-0023
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelKonzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen
BeschreibungKonzeption, Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
Optionen
Beschreibung der Optionenkeine.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit6 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie beabsichtigte Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO. . Die folgenden Gründe nach § 13 Abs. 2 Nr. 3b SektVO liegen vor: . Markterkundung und techn. Alleinstellungsmerkmale . Zunächst wurde vor Festlegung der Verfahrensart eine Markterkundung durchgeführt. Die Markterkundung hat ergeben, dass am Markt zwar grundsätzlich Anbieter für Cloud-, Datenplattform-, KI-, Fahrgastinformations- und Integrationsleistungen verfügbar sind. Diese Anbieter verfügen jedoch nach dem Ergebnis der Markterkundung nicht über die für Implementierung und Umsetzung des Projektes erforderlichen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund wurde nur ein Anbieter identifiziert, der die Implementierung gem. vorgegebener Roadmap in der erforderlichen Qualität und innerhalb des erforderlichen kurzen Zeitrahmens anbieten kann. Das Alleinstellungsmerkmal des vorgesehenen Auftragnehmers beruht auf der spezifischen Kombination mehrerer technischer, fachlicher und wirtschaftlicher Faktoren. Der vorgesehene Auftragnehmer verfügt über spezifische Expertise in der Konzeption, Umsetzung und Implementierung cloudbasierter Daten- und KI-Architekturen. Für das Projekt ist genau diese Expertise erforderlich, weil die BVG aktuell vor der Aufgabe steht, heterogene Echtzeitdaten aus verschiedenen Quellen in einem konsistenten Datenmodell zusammenzuführen und perspektivisch KI-gestützte Prognosen für Verspätungen, Ausfälle und Abweichungen einzusetzen. Die Leistung ist zeitkritisch, weil die Implementierung und Überführung einer Lösung für konsistente Echtzeitinformationen in die Fahrgastsysteme der BVG kurzfristig durchgeführt werden soll und als Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektplanung dient. Nach dem Ergebnis der Markterkundung kann nur die Capgemini Deutschland GmbH die dazu erforderlichen kurzfristig umsetzen. Andere Anbieter müssten zunächst eigene Voranalysen, technische Abstimmungen, kommerzielle Klärungen und Ressourcenplanungen durchführen. Dies würde den Projektstart verzögern, was dem Projektziel entgegensteht. . Nach dem Ergebnis der Markterkundung besteht für die vorliegende Umsetzungs-Phase keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung. Es könnten zwar andere Marktteilnehmer grundsätzlich Beratungs- oder Implementierungsleistungen im Bereich Datenplattformen, Cloud-Architektur, KI und Echtzeitinformationen anbieten. Diese wären jedoch nach der Markterkundung jeweils mit mehreren der folgenden Nachteile verbunden: • längere Vorlaufzeit; • höherer Einarbeitungsaufwand; • fehlender Zugang zur konkreten Förderlogik; • fehlende kurzfristige Ressourcenverfügbarkeit; • geringere Spezialisierung auf die Verbindung von Echtzeitdaten, Mobilitätsprozessen, KI-Prognosen und Cloud-Architektur; • höhere Kosten für eine vergleichbare Implementierung; • geringere Eignung zur kurzfristigen Erstellung einer belastbaren Roadmap für die Umsetzung. . Eine alternative Beauftragung würde daher nicht zu einer gleichwertigen, wirtschaftlich vergleichbaren und zeitgerecht verfügbaren Leistung führen. Die Direktbeauftragung der Capgemini Deutschland GmbH ist daher für die aktuelle Phase sachlich gerechtfertigt. . Zusammenfassung Die Voraussetzungen für ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b SektVO liegen für die aktuelle Discovery-/Workshop-Phase vor. Die vorherige Markterkundung hat ergeben, dass nur die Capgemini Deutschland GmbH die Leistung in der erforderlichen Kombination aus kurzfristiger Verfügbarkeit, technischer Spezialisierung, KI- und Cloud-Kompetenz und Erfahrung mit Datenintegrationsarchitekturen erbringen kann. Eine Alternative oder Ersatzlösung wurde für die Implementierungs- und Umsetzungsphase nicht identifiziert. Die Direktbeauftragung ist daher für diese Phase sachlich gerechtfertigt, erforderlich und verhältnismäßig. Aus diesen Gründen plant die Vergabestelle, diesen Auftrag direkt an die Capgemini Deutschland GmbH zu vergeben.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungCapgemini Deutschland GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer0204:11-2000016000-38
PostanschriftHolzmarktstraße 15-17
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-MailEinkauf.IE-A@bvg.de
Telefon+4930 256 28962
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer11-1300000V00-74
PostanschriftMartin-Luther-Str. 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon+49 30-9013-8316
Fax+49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungCapgemini Deutschland GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerDE 14 51 69 336
PostanschriftPotsdamer Platz 5
StadtBerlin
Postleitzahl10785
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailinfo@capgemini.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachungf34413e9-37ba-4905-9dc3-e33f800a4a1c-01
Hauptgrund für die ÄnderungAussetzung des Verfahrens aufgrund einer Beschwerde, eines Rechtsbehelfs oder einer anderen Überprüfungsmaßnahme
BeschreibungDie BVG hat entschieden, den Beschaffungsvorgang einer erneuten internen Prüfung zu unterziehen. Bis zum Abschluss dieser Prüfung wird die beabsichtigte Vergabe nicht weiterverfolgt; ein Vertragsschluss erfolgt nicht. Über das weitere Vorgehen und etwaige vergaberechtliche Folgemaßnahmen wird nach Abschluss der Prüfung entschieden.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung9ce48c5f-18fe-4fea-9964-3b1c07c0d631  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/07/2026 14:08:25 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung513150-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe141/2026
Datum der Veröffentlichung24/07/2026