513152-2022 - ErgebnisDeutschland-Garmisch-Partenkirchen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
OJ S 181/2022 20/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Postanschrift: Auenstraße 6
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf, Gebäude PWH2, Stefan Rothweiler
E-Mail: ausschreibung@klinikum-gap.de
Telefon: +49 882177-0
Fax: +49 88217752-7132
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-gap.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Textilversorgung der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Referenznummer der Bekanntmachung: KGAP-2022-oV-TV-1
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Textilversorgung der Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH :
Am Standort Garmisch-Partenkirchen: Versorgung des Auftraggebers mit Miet-Stationswäsche, Miet-Bettwaren, Miet-Bereichskleidung und der in verschiedenen Dienstarten beschäftigten Personen mit geeigneter Miet-Berufsbekleidung, weiterhin die Aufbereitung von kundeneigener Wäsche vorrangig Kinder- / Babywäsche am Standort Garmisch-Partenkirchen.
Am Standort Murnau: Ausschließlich Versorgung der in verschiedenen Dienstarten beschäftigten Personen mit geeigneter Miet-Berufsbekleidung in trägerbezogener Versorgung.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2023.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Hauptort der Ausführung: Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH Garmisch-Partenkirchen und Murnau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Standort Garmisch-Partenkirchen ist ein Schwerpunktkrankenhaus mit ca. 490 Betten in 18 Fachabteilungen. Die Wäsche zur Versorgung der Patienten und des Personals ist täglich von Montag bis Freitag artikelweise und nach Größen sortiert zentral anzuliefern. Die Berufskleidungsversorgung für ca. 900 Personen in Garmisch-Partenkirchen erfolgt überwiegend über einen kundeneigenen Wäscheausgaberaum (UHF-RFID-basiert). Die Kommissionierung der Stationswäsche und die In-Haus-Logistik wird komplett vom Auftraggeber übernommen.
Die Außenstelle Murnau ist räumlich an die BG Unfallklinik Murnau angebunden und bezieht die Stationswäsche über die BG. Für das Klinikum Garmisch-Partenkirchen sind in Murnau ca. 70 Personen mit trägerbezogener Berufskleidung zu versorgen. Die Belieferung und Abholung erfolgt 2 x wöchentlich an / von einer(r) zentralen Stelle.
Die Ausstattung erfolgt überwiegend als Mietwäsche.
Kundeneigene Wäsche ist zum größten Teil Kinder- / Babywäsche im Netzsack.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Betriebsorganisation Miet-Stationswäsche / Gewichtung: max. 15 Punkte
Qualitätskriterium - Name: Betriebsorganisation Miet-Berufskleidung / Gewichtung: max. 15 Punkte
Preis - Gewichtung: max. 70 Punkte
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 100-277254
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
16/08/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Wäscherei Abel KG
Ort: Anger-Aufham
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME6RU6
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/09/2022