5132-2023 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Betriebliche Gesundheitsfürsorge
OJ S 3/2023 04/01/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Baden - Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bremen/Bremerhaven
Postanschrift: Bürgermeister - Smidt - Straße 95
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland - Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Postanschrift: Sternplatz 7
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
Im Falle einer gemeinsamen Beschaffung, an der verschiedene Länder beteiligt sind – geltendes nationales Beschaffungsrecht:
Es wird festgelegt, dass für dieses Verfahren aus Praktikabilitätsgründen die vergaberechtlichen Regelungen des Landes Sachsen Anwendung finden.
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
BüvA_Lernmanagementsystem zur Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz in Unternehmen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-10-13-SYS-FRA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85147000 Betriebliche Gesundheitsfürsorge
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Einzel- und Rahmenvertrag über Leistungen zu Entwicklung, Pilotierung und Roll-Out eines modular aufgebauten Lernmanagementsystems (LMS) im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung zur Steigerung der digitalen Gesundheitskompetenz (dGK) von Beschäftigen in Unternehmen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
80420000 E-Learning, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung: Da in den einzelnen Bundesländern, in denen die AOKs ihren Sitz haben, verschiedene Landesvergabegesetze gelten, die unterschiedliche Anforderungen an die Durchführung des Vergabeverfahrens und an die Bieter stellen, wird festgelegt, dass für dieses Verfahren aus Praktikabilitätsgründen die vergaberechtlichen Regelungen des Landes Sachsen Anwendung finden.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Steigerung der (digitalen) Gesundheitskompetenz in Unterneh-men/Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern erfordert passgenaue Angebote. Als effektiven Einsatzort wird eine Implementierung im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung in ausgewählten Unternehmen, in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern anvisiert. Die AOK möchte daher in ausgewählten Unternehmen/Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern einen modular aufgebauten Lernwerkzeugkasten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung einsetzen, um die digitale Gesundheitskompetenz der Beschäftigten in den beteiligten Unternehmen/Pflegeeinrichtungen/Krankenhäusern zu steigern. Der Lernwerkzeugkasten soll grundsätzlich zugleich auch auf die organisationale Gesundheitskompetenz des Unternehmens einzahlen. Die Entwicklung, Implementierung und Evaluation des Lernwerkzeugkastens soll in einer Pilotphase in drei Piloteinrichtungen im Versorgungsgebiet der AOK Bayern erfolgen. An die Pilotphase schließt sich die Roll-Out-Phase an, in der der Lernwerkzeugkasten bundesweit Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird. Optional sollen weitere Module sowie von der Standardanwendung abweichende Anforderungen und zusätzliche Schulungen sowie weitere zusätzliche Leistungen beauftragt werden können.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60%
Preis - Gewichtung: 40%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Als Höchstwert (Maximalabnahme) werden für den rahmenvertraglichen Bestandteil 1.000.000,- EUR festgelegt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 201-572301
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
27/12/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: revflect GmbH
Postanschrift: Kopernikusstraße, 14
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30167
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6CXS
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
30/12/2022