513372-2021 - ErgebnisDeutschland-Köln: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 197/2021 11/10/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sobina, Verena
E-Mail: ausschreibung@kliniken-koeln.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
ESM-Plattform: Implementierung, Betrieb und Lizenzen (Miete)
Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/24/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die täglichen Anforderungen an eine funktionierende IT als Grundgerüst des Unternehmens verlangen eine agile und Kundenkommunikation sowie schnelles Lösung- und Problemmanagement für die 4.500 Mitarbeiter, ca. 500 Server und 3000 Clients, ca. 200 Anwendungen der Kliniken der Stadt Köln. Hierfür plant die Kliniken der Stadt Köln die Einführung einer ESM Plattform, die die IT in einerseits in IT-Service Management unterstützt, andererseits aber auch Non-IT Prozesse wie z.B. HR-. Organisations-, Projekt- Datenschutz- oder Kundenservice Management ermöglicht. .
Die Lizenzen für die Plattform werden für eine Laufzeit von 48 Monaten gemietet. Nach derzeitiger Schätzung werden 40 Lizenzen benötigt (30 IT-User, 10 Genehmiger).
Zudem sind im Auftragsumfang enthalten:
Implementierung/ Projektunterstützung
Go-Live Unterstützung
Schulungen
Wartung und Pflege und Support.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die aktiven Aufgaben der IT-Abteilung umfassen primär koordinierende und administrative Tätigkeiten, Austausch von Hardware, Account Management sowie strategische Planung und Weiterentwicklung der IT-Landschaft der angeschlossenen Kliniken. Konfigurationen, Austausch von Gerätschaften und ähnliche Dienstleistungen wurden zu 95% durch eigene Kräfte erbracht. Diese Vorgehensweise hat sich etabliert und soll auch zukünftig in dieser Form abgebildet werden.
Der Auftraggeber betreibt ein ca. 10 Jahren altes ITSM-Tool, das in keiner Weise die Anforderungen an ein modernes IT-Service Management deckt. Es müssen keine Alt-Daten übernommen werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Implementierungsunterstützung / Gewichtung: 40%
Qualitätskriterium - Name: ESM Plattform / Gewichtung: 30%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 148-393265
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
ESM-Plattform: Implementierung, Betrieb und Lizenzen (Miete)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Leistungsverzeichnis muss überarbeitet werden, da einige Punkte missverständlich formuliert wurden. Somit sind die vorliegenden Angebote nicht vergleichbar.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
06/10/2021