Nach § 14 (4) Nr. 2 c VGV wird der Ausnahmetatbestand, dass wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, geregelt. Schutzrechte mit Ausschließlichkeitswirkung können zum Beispiel eigentumsähnliche Rechte darstellen. Zu den eigentumsähnlichen Rechten zählen unter anderem Lizenzen.
Im vorliegenden Fall ist beabsichtigt, vorhandene Lizenzen umzutauschen und neue zu kaufen. Lizenzen sind eigentumsähnliche Rechte und stellen somit Schutzrechte mit Ausschließlichkeitswirkung dar. Weiterhin ist festzuhalten, dass es sich um Lizenzen aus bestehenden EVB-IT Verträgen handelt. Diese EVB-IT Verträge wurden in der Vergangenheit mit der linkFISH Consulting GmbH abgeschlossen. Diese Veränderung von bestehenden EVB-IT Verträgen (Lizenzkauf und auch Wartung) schließt andere Dienstleister aus, da sie sich als Dritte nicht in die bestehenden Vertragsverhältnisse einbringen können. Weiterhin hat der Softwarehersteller ab dem 01.07.2019 das Lizenzmodell umgestellt. Nach Rückmeldung des Herstellers BOARD Deutschland GmbH ist die Firma linkFISH der einzige BOARD-Partner, der die Möglichkeit des Vertriebs von Kauflizenzen für den öffentlichen Dienst hat.