513617-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Sportbezogene Dienstleistungen – Firmensportmitgliedschaften
OJ S 141/2026 24/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Stadtwerke GmbH
E-Maileinkauf@berlinerstadtwerke.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFirmensportmitgliedschaften
BeschreibungVergabe eines Rahmenvertrages über die Bereitstellung und Verwaltung von Firmensportmitgliedschaften
Kennung des Verfahrense6f5cb2c-19aa-4f81-ad0a-adc8294b1394
Interne Kennung260722
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensEU-weites offenes Verfahren zur Beschaffung der Bereitstellung von Firmensportmitgliedschaften durch die Berliner Stadtwerke GmbH Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die Bereitstellung und Verwaltung von Firmensportmitgliedschaften. Für die Einzelheiten vgl. die weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere das Dokument "Anforderungskatalog". Der Rahmenertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, beginnend am 01.01.2027. Er verlängert sich maximal einmal automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft. Die Leistungen in Bezug auf die Mitgliedschaften sind ab dem 01.01.2027 zu erbringen. Eine Implementierung ist bis zum 01.01.2027 vorzunehmen.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Köllnischen Park 1  
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPIYYRYYYW#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenTerroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnisdavon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese 10.12.25, 14:23 34027-2025 - Wettbewerb - TED Page 5/15 finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89aAbsatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
BetrugBetrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
KorruptionKorruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs(Ausländische und internationale Bedienstete).
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftatnach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernEntrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenEntrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu seinen Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
ZahlungsunfähigkeitDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Öffentliche Auftraggeber könnenunter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt desVergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmenzahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahrenbeantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sichdas Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitEinstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenSchwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenFalsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFirmensportmitgliedschaften
BeschreibungGegenstand der Ausschreibung ist das Angebot für Firmensportmitgliedschaften für die Mitarbeitenden der Berliner Stadtwerke. Eine Vergabeentscheidung ist für August/September 2026 vorgesehen. Der Start der Implementierungsphase ist für Oktober 2026 vorgesehen. Daran schließt sich die produktive Nutzung der Sportmitgliedschaften für voraussichtlich ca. 200 Nutzer an. Ziel des Rahmenvertrages: Im Rahmen der Mitgliedschaft können Beschäftigte die vermittelten Sportangebote ohne weitere Kosten für sich nutzen. Der Vertrag tritt mit dem Zuschlag in Kraft. Die Leistungen in Bezug auf die Mitgliedschaften sind ab dem 01.01.2027 zu erbringen. Eine Implementierung ist bis zum 01.01.2027 vorzunehmen.
Interne Kennung260722
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Köllnischen Park 1  
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Rahmenertrag hat eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, beginnend am 01.01.2027. Er verlängert sich maximal einmal automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Eine Teilkündigung des Rahmenvertrages ist nur zulässig, soweit sie durch eine oder gegenüber einer Auftraggeberin vorgenommen wird, an der die Auftraggeberin 1 nicht mehr i.S.d. § 6 beteiligt ist. Teilkündigungen durch die Kündigung von Einzelverträgen sind zulässig.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDem Angebot ist ein aktueller Handelsregisterauszug des Bieters beizufügen, der zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist, oder vergleichbare Nachweise aus dem Herkunftsland des Bieters. Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). Bitte als Anlage A beifügen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept: Vielfalt, Qualität und Verfügbarkeit der Sportangebote
BeschreibungVielfalt, Qualität und Verfügbarkeit der Sportangebote (max. 3 Seiten) - max. 35 Punkte Vom Bieter wird mit Angebotsabgabe eine Aufzählung (oder eine zahlenmäßige Angabe) der verfügbaren Sportangebote (in Präsenz, On-Demand, Live-Online) erwartet. Dazu gehört auch die Angabe der verfügbaren Standorte. Der Bieter verdeutlicht die Vielfalt der Angebote für alle Fitnesslevel, Altersgruppen und ggf. für Menschen mit Behinderung. Wird die maximale Seitenanzahl überschritten, werden nur die ersten drei Seiten in der Wertung berücksichtigt.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl35
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungService-Konzept
BeschreibungService-Konzept (max. 4 Seiten) - max. 28 Punkte Vom Bieter wird mit Angebotsabgabe ein Konzept zur Servicebereitstellung und zu Customer Support-Leistungen/ Betreuung erwartet. In dem Konzept soll dargestellt werden, wie der Bieter den Verwaltungsaufwand und die Administration durch den Auftraggeber bzgl. des Sportangebotes für die Mitarbeitenden einschätzt und möglichst dabei unterstützt, diese gering zu halten. Außerdem soll in dem Konzept auf die Flexibilität der Nutzung der Leistungen eingegangen werden. Wird die maximale Seitenanzahl überschritten, werden nur die ersten vier Seiten in der Wertung berücksichtigt.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl28
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfüllung von fachlichen Kann-Anforderungen gem. Leistungskatalog
BeschreibungErfüllung von fachlichen Kann-Anforderungen gem. Leistungskatalog - max. 7 Punkte Pro erfüllte Kann-Anforderung werden 1,75 Punkte vergeben ergibt sich die Punktzahl. Es gibt insgesamt 4 Kann-Anforderungen, was zu einer maximalen Punktzahl von 7 Punkten führt. Vgl. zu den Details der Wertung das Dokument "Anforderungskatalog"
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl7
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungAbrechnung Nutzende
BeschreibungBewertet wird der Gesamtpreis auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Preise je Einheit in EUR netto. Die im Preisblatt angegebene Anzahl von Mitarbeitenden stellt eine unverbindliche Schätzmenge dar und dient ausschließlich der Angebotswertung. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht. Die Vergütung erfolgt im laufenden Betrieb nach der tatsächlichen Anzahl der abzurechnenden Mitarbeitenden auf Basis des Einheitspreises. Bewertungsformel: Punkte (Preis) = 24 × (niedrigster wertbarer Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) Der niedrigste Angebotspreis erhält 24 Punkte. Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt proportional.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl24
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungEinrichtungskosten/ Implementierung Schnittstellen
BeschreibungBewertet wird der Gesamtpreis auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Preise je Einheit in EUR netto. Die im Preisblatt angegebene Anzahl von Mitarbeitenden stellt eine unverbindliche Schätzmenge dar und dient ausschließlich der Angebotswertung. Ein Anspruch auf Abnahme besteht nicht. Die Vergütung erfolgt im laufenden Betrieb nach der tatsächlichen Anzahl der abzurechnenden Mitarbeitenden auf Basis des Einheitspreises. Bewertungsformel: Punkte (Preis) = 6 × (niedrigster wertbarer Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) Der niedrigste Angebotspreis erhält 6 Punkte. Die Bewertung der weiteren Angebote erfolgt proportional.
Kategorie des Festwert-ZuschlagskriteriumsFester Wert (pro Einheit)
Zuschlagskriterium — Zahl6
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen13/08/2026 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYYW/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYYW
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://s2.dtvp.de/Satellite/notice/CXPIYYRYYYW
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote21/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss3 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Vergabestelle behält sich vor, nach Maßgabe des § 56 VgV Unterlagen nachzufordern. Die nachgeforderten Unterlagen sind innerhalb der von der Vergabestelle bestimmten Frist einzureichen. Erfolgt die Vorlage nicht fristgerecht, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Eine Verpflichtung der Vergabestelle zur Nachforderung besteht jedoch nicht.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
SchlichtungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Stadtwerke GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBerliner Stadtwerke GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerliner Stadtwerke GmbH
RegistrierungsnummerDE295870548
PostanschriftAm Köllnischen Park 1
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonEinkauf
E-Maileinkauf@berlinerstadtwerke.de
Telefon0800 537 1000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
RegistrierungsnummerDE296830277
PostanschriftMartin-Luther-Straße 105
StadtBerlin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-MailVergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon(030) 90138316
Fax(030) 90285300
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Landes Berlin
RegistrierungsnummerDE296830277
PostanschriftMartin-Luther-Straße 105
StadtBerin
Postleitzahl10825
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsstelle
E-MailVergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon(030) 90138316
Fax(030) 90285300
Rollen dieser Organisation
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung64ce9e30-8681-42e9-92eb-1b1763093dfd  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung22/07/2026 16:17:30 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung513617-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe141/2026
Datum der Veröffentlichung24/07/2026