5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90900000 Reinigungs- und Hygienedienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79900000 Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen, 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Windisch
Postleitzahl: 5210
Land, Gliederung (NUTS): Aargau (CH033)
Land: Schweiz
Zusätzliche Informationen: PDAG Areal Windisch und gekennzeichnete Aussenstellen im Kanton AG und eine Ausstenstelle im Kanton ZH
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2031
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Vergabe erfolgt für eine Laufzeit von fünf Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen um weiter 2 Jahr verlängert werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK 1a - Preis gemäss Angebotsformular: Angebot Zwischentotal 1
Beschreibung: Das Angebot enthält sämtliche zur ordnungsgemässen Vertragserfüllung erforderlichen Aufwendungen des Anbieters inkl. Nebenkosten. Das Zuschlagskriterium Preis wird über die gesamte Mandatsdauer bewertet. Die Noten zur Bewertung des Preises werden linear festgelegt. Die Maximalnote für das tiefste gültige Angebot beträgt 5. Pro 1% Mehrkosten werden 0.05 Noten abgezogen (linear interpoliert). Angebote, die 50% teurer sind als das tiefste gültige Angebot, erhalten die Note 0.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: ZK 1b - Regiesätze
Beschreibung: Regiesätze werden mit einer Gewichtung, anhand der zu erwartenden Menge (h), in einen Referenzansatz umgerechnet und anschliessend wie "ZK 1 - Preis gemäss Angebotsformular: Angebot Zwischentotal 1 " bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK 2 - Auftragsspezifisches Organisations- und Qualitätssicherungskonzept
Beschreibung: Implementierung 10% * Die Einführungs- und Startphase ist nachvollziehbar und kann als realistisch beurteilt werden * Aufgrund theoretischer Abschätzung ist ein zufriedenstellender Betriebsstart sichergestellt Aufbauorganisation 5% - Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Aufbauorganisation - Schnittstellen- und Stellvertretungsregelung sind ersichtlich und geregelt - Stunden und Anzahl der Mitarbeitenden und deren Zeitpensen sind im Entwurf nachvollziehbar Ablauforganisation 10% - Nachvollziehbarkeit und Umsetzbarkeit der Ablauforganisation - Einschätzung und Plausibilität von Chancen und Risiken - Benennung und Umsetzbarkeit von kritischen Erfolgsfaktoren - Einfache und nachvollziehbare Pikettorganisation - Anforderungen an Führungsperson(en) vor Ort Erfahrung/Eignung Qualitätssicherung 10% - Konzept & Prozesse plausibel, effizient und effektiv - Massnahmen / Nachbearbeitung sichergestellt - Prüfung / Massnahmen / Nachbearbeitung sind plausibel - Zugang zu einem einfachen System
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK 3 - Plausibilität Leistungswerte und Stundenansatz
Beschreibung: Plausibilität der Leistungswerte (Leistungszahlen m2/h) und Plausibilität des, in der Berechnung festgelegten Stundenansatz. * Leistungswerte der 10, zeitlich grössten, Reinigungsgruppen der Unterhaltsreinigung: Der Durchschnitt aus den eingereichten Angeboten und einem internen Angebot der Gareba GmbH sind die Basis für die Beurteilung. Pro 1% Abweichung (+/-) von der Basis wird 0.1 Punkt abgezogen. Leistungswerte, die 50% höher oder tiefer sind als die Basis, erhalten die Note 0. * Stundenansatz der Unterhaltsreinigung: Der Durchschnitt aus den eingereichten Angeboten und einem internen Angebot der Gareba GmbH sind die Basis für die Beurteilung. Pro 1% Abweichung (+/-) von der Basis wird 0.1 Punkt abgezogen. Leistungswerte, die 50% höher oder tiefer sind als die Basis, erhalten die Note 0.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK 4 - Nachhaltigkeit, Ökologie
Beschreibung: Nachhaltigkeitskonzept * Eigenes Nachhaltigkeitskonzept * Ecovadis oder gleichwertiges mit Auswertungen * Fragebogen (Dokument 5.2 - Fragen zur Nachhaltigkeit)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: ZK 5 - Auftragsspezifische Präsentation*
Beschreibung: *Inhaltlich dient die Präsentation als Ergänzung zum eingereichten Angebot. Aufgrund der Präsentation kann die Bewertung von den Kriterien unter Z2 und Z4 überprüft und angepasst werden. Der AG behält sich vor, die Anzahl Anbieter, welche zu den Präsentationen eingeladen werden zu beschränken. Die Bedingung zur Zulassung ist, dass noch eine Chance auf den Zuschlag besteht.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundesverwaltungsgericht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Zuschlag kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Publikation im SIMAP beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Die angefochtene Publikation ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Gareba GmbH in Auftrag der Psychiatrische Dienste Aargau AG