514057-2023 - ErgebnisDeutschland-Lünen: Feuerwehrfahrzeuge
OJ S 163/2023 25/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lünen - Feuerwehr
Postanschrift: Kupferstraße 60
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail: submissionen@luenen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.luenen.de/leben-in-luenen/feuerwehr-luenen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF nach DIN 14505 und DIN 1846
Referenznummer der Bekanntmachung: 54-2023
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34144210 Feuerwehrfahrzeuge
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF nach DIN 14505 und DIN 1846 für die Feuerwehr der Stadt Lünen:
Die Ausschreibung besteht aus
- Anhang 01: Lieferung des Fahrgestells und
- Anhang 02: Lieferung und Montage des Auf- und Ausbaus.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung: Stadt Lünen - Feuerwehr Kupferstraße 60 44532 Lünen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird die Ersatzbeschaffung eines Wechselladerfahrzeugs WLF nach DIN 14505 und DIN 1846 für die Feuerwehr der Stadt Lünen.
Die Ausschreibung besteht aus
- Anhang 01: Lieferung des Fahrgestells und
- Anhang 02: Lieferung und Montage des Auf- und Ausbaus.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Service / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Garantieleistungen / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Lieferfrist / Gewichtung: 5
Preis - Gewichtung: 45
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 120-379316
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Nicht Vergabe Wechselladerfahrzeug
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDL3H
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/08/2023