Beschreibung der Beschaffung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in den Jahren 2017 bis 2020 mit dem Projekt
"Gute Schule 2020" Maßnahmen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur sowie Digitalisierungsmaßnahmen
an Schulen.
Bis zum Jahr 2024 müssen alle Maßnahmen aus dem Förderprogramm abgeschlossen und
abgerechnet sein.
Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat in seiner Sitzung am 01.12.2016 beschlossen,
sich an dem NRW-Förderprogramm "Gute Schule 2020" zu beteiligen und neben
weiteren Maßnahmen die Verwaltung beauftragt, die digitale Ausstattung aller Unterrichtsräume
an den Gelsenkirchener Schulen mit interaktiven Whiteboards und hiermit
verbunden auch die Schaffung von entsprechenden Lehrerarbeitsplätzen durchzuführen.
Somit sind für das Jahr 2023/2024 die Schulstandorte Goldbergstraße 60 und Augustastraße 52/54
technisch neu zu versorgen oder anzupassen.
Sollte der Förderungszeitraum um ein Jahr verlängert werden, gilt für die Verlängerung des Vertrages die folgende Preisgleitklausel:
Eine Anpassung kommt nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf der Grundlage der "Störung der Geschäftsgrundlage" nach § 313 Abs. 1 BGB in Betracht.
Die Offenlegung im Rahmen dieser Preisgleitklausel erfolgt schriftlich gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erkennt eine Erhöhung der Einzelpreise einzelner Positionen im LV um maximal 15 % an, wenn in den einzelnen Positionen die Offenlegung der Einkaufspreise und eine Vergleichsdarstellung der alten und neuen Einkaufspreise
gegenüber dem Auftraggeber angezeigt wird.
Gleiches gilt bei der Erhöhung der Lohnkosten durch eine vergleichende Darstellung beispielsweise alter/neuer Tarif.