514262-2026 - Planung
Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bretten/Sternenfels des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe
OJ S 141/2026 24/07/2026
Vorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Zuständige Behörde
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungLandkreis Enzkreis
E-Mailvergabestelle@enzkreis.de
Rechtsform der zuständigen BehördeVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
1.1.
Zuständige Behörde
Offizielle BezeichnungLandkreis Karlsruhe
E-Mailoepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Rechtsform der zuständigen BehördeVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Der Erwerber ist ein Auftraggeber
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelVerkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienbündel Bretten/Sternenfels des Enzkreises und des Landkreises Karlsruhe
BeschreibungDer Enzkreis und der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs.1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr.1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr.1370/2007) einen öffentl. Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel) Bretten/Sternenfels in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben.
VerfahrensartWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Berichtigungsbekanntmachung (ergänzende Vorinformation) bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Berichtigungsbekanntmachung für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Linienverkehre ausgelöst. -- 2. Anforderungen: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 ff. PBefG werden die mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen an die Verkehre hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese Anforderungen sind in einem ergänzenden Dokument "Ergänzendes Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation über Verkehrsleistungen im Linienbündel ‚Bretten/Sternenfels‘" (einschließlich Anlagen) zu dieser Berichtigungsbekanntmachung zusammengefasst (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG) und bilden die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Das oben genannte ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/output/download.php?fid=3397.8268.1.PDF -- 3. Vergabe als Gesamtleistung: Die Vergabe des Linienbündels ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich jeweils nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen. -- 4. Qualitätssicherungsvereinbarung: Sollte es in Folge dieser ergänzenden Vorinformation zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Linienbündel kommen, hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätssicherungsvereinbarung sind u.a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit zwischen Betreiber und dem Aufgabenträger sowie das Recht des Aufgabenträgers, die Mindeststandards bzw. die verbindlichen Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender Maßnahmen zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
vgv - Geplant ist die wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den Bestimmungen des GWB und der VgV im Rahmen eines offenen Verfahrens.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelVergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Enzkreis und des Landkreises Karlsruhe im Linienbündel Bretten/Sternenfels
BeschreibungDer Enzkreis und der Landkreis Karlsruhe beabsichtigen als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs.1 ÖPNVG BW und zuständige Behörden iSd Verordnung (EG) Nr.1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370/2007), einen öffentl. Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Verkehrsraum (Linienbündel) Bretten/Sternenfels in einem wettbewerblichen Vergabeverfahren zu vergeben. Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien im zuvor benannten Linienbündel: — Linie 700 Mühlacker – Lienzingen – Schmie – Maulbronn – Knittlingen – Bretten, — Linie 702 Mühlacker – Lienzingen – Zaisersweiher – Diefenbach – Sternenfels – Oberderdingen – Flehingen, — Linie 700S Maulbronn – Schmie – Lienzingen – Illingen (Schülerlinie), — Linie 702S Ochsenburg – Sternenfels – Diefenbach (Schülerlinie). Das Angebot des Bieters muss gem. §8a Abs. 2 S. 4 PBefG die Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage der Gesamtleistung bewertet. Nähere Informationen zu den Leistungs- und Qualitätsmerkmalen des Linienbündels enthält das unter Ziffer 2.1.4 genannte ergänzende Dokument samt Anlagen. Der aktuelle Nahverkehrsplan steht als Download unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.enzkreis.de/Landratsamt/%C3%84mter-Dezernate/Dezernat-2-Infrastruktur-Umwelt-Gesundheit/Amt-f%C3%BCr-Nachhaltige-Mobilit%C3%A4t/%C3%96ffentlicher-Personennahverkehr-%C3%96PNV-/
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Enzkreis (DE12B)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Landkreis (DE123)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Heilbronn, Landkreis (DE118)
LandDeutschland
5.1.3.
Beabsichtigter Beginn und Laufzeit des Vertrags
Datum des Beginns12/12/2027
Laufzeit96 Monate
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegenDienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Enzkreis
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungLandkreis Enzkreis
Registrierungsnummer00008166
PostanschriftZähringerallee 3
StadtPforzheim
Postleitzahl75177
Land, Gliederung (NUTS)Enzkreis (DE12B)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@enzkreis.de
Telefon+49 7231 308 1652
Internetadressehttps://www.enzkreis.de
Profil des Erwerbershttps://www.subreport.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandkreis Karlsruhe
Registrierungsnummer08215-A4990-92
PostanschriftKriegsstraße 100
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76133
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailoepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Telefon+49 721 936 64 200
Internetadressehttps://www.landkreis­-karlsruhe.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung6238d1e7-f2b8-4df1-a303-572b576bb9dd-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
Beschreibung1. Streichung des Verweises auf die geplante Veröffentlichung eine ergänzenden Vorinformation in Ziffer 5.1, da die ergänzende Vorinformation im Rahmen dieser Berichtigungsbekanntmachung erfolgt. -- 2. Kürzung der Darstellung unter Ziffer 2.1. wegen Dopplungen. Anpassung der Linienbezeichnungen der Schülerlinien und Ergänzung des Hinweises auf das ergänzende Dokument unter Ziffer 5.1..-- 3. Anpassung und Ergänzung der zusätzlichen Angaben unter Ziffer 2.1.) insbesondere in Bezug auf Auslösung der Frist für eigenwirtschaftliche Anträge, Verweis auf Anforderungen in ergänzendem Dokument, Vergabe als Gesamtleistung.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung1c93fa18-48d0-447d-9075-453ae6770380  -  01
FormulartypPlanung
Art der BekanntmachungVorinformation zu öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Unterart der BekanntmachungT01
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/07/2026 09:56:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung514262-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe141/2026
Datum der Veröffentlichung24/07/2026