Der Landkreis Oldenburg beabsichtigt, die umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus der stationären Sammlung des Landkreises Oldenburg, die Durchführung einer mobilen Sammlung und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Kleingewerbebetrieben, Schulen etc. zum 01.01.2022 neu zu vergeben.
Die nachstehende Leistungsbeschreibung gibt wichtige Informationen über die kalkulationsrelevanten Strukturdaten. Weitere Informationen wie z.B. aus dem Abfallwirtschaftskonzept vom September 2018 finden sich im Internet unter https://www.oldenburg-kreis.de.
Nach einer allgemeinen Beschreibung des Entsorgungsgebietes folgt zur Orientierung der Bieter eine Darstellung der durch den Landkreis Oldenburg erfassten Abfallmengen in den Jahren 2020 und 2021. Anschließend werden die zur Ausschreibung anstehenden Entsorgungsleistungen im Einzelnen beschrieben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 147-391638
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Offizielle Bezeichnung: Augustin Entsorgung Bremen GmbH&Co.KG
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Behördenzentrum auf der Hude - Referat 16 - Öffentliches Auftragswesen
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131151338
Fax: +49 4131152943
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 06/10/2021