Beschreibung der Beschaffung
Der vom Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat gemäß AHO Heft Nr. 2 folgende Leistungen zu erbringen:
- Plausibilitätsprüfung der Absteckung
- Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen
- Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften)
- Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen mit Teilnahme an den Nachtragsverhandlungen (Hinweis: Die Abschließende Nachtragsprüfung er-folgt durch die Bauoberleitung)
- Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung)
- Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestell-ten Mängel
- Dokumentation des Bauablaufes , Übergabe nach Bauende an die BOL und dem AG in digitaler sowie der BOL für die Bauakte analoger Form
- Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen
- Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologi-schen Dokumentation von Bodendenkmalen
- Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der auf-tragssumme, Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen
- Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
- Verfassen von Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung
- Teilnahme an den Bauberatungen (bei Bautätigkeit voraussichtlich wöchentlich)
- Prüfung der Bestandspläne