Der Auftragnehmer ist nach Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens mit Fachplanungsleistungen für das Projekt Neubau Digitales Medienhaus im Bereich Altlasten, Schadstoffbewertung und Sanierung beauftragt worden. Der Nachtrag, welcher Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist, wird vergaberechtlich in Anwendung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB beauftragt, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Zur Prüfung der Angebote in der Leistungsphase 7 ist eine tiefgreifende Kenntnis der Gegebenheiten und aktuellen Entwicklungen auf der Baustelle erforderlich, die insbesondere die Bauüberwachung hat. Auch die Einschätzung der Auswirkungen auf den Bauablauf, die Teil der Prüfung ist, kann insbesondere die Bauüberwachung vornehmen. Die Kenntnisse über den Bauablauf eines Büros, das nur mit der Lph 6 und 7 beauftragt ist, sind hierfür nach Einschätzung der Vergabestelle nicht ausreichend. Der geschätzte Auftragswert bewegt sich in einem niedrigen fünfstelligen Vergütungsvolumen. Grundlage der Abrechnung ist die im VgV-Verfahren angebotene Vergütungsstruktur für zusätzliche Leistungen. § 132 Abs. 5 GWB sieht die vorliegende erfolgte Bekanntmachung im Amtsblatt vor.