VerfahrensartOffenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Vor dem Hintergrund des am 31.12.2021 Auslaufens der Möglichkeit, Rechnungskorrekturen nachträglich vorzunehmen, besteht eine nicht vorhersehbare Notwendigkeit, den Auftrag kurzfristig zu bearbeiten.
Eine Einhaltung der 30 Tages Angebotsfrist ist damit nicht mehr möglich.
Eine Verkürzung der Angebotsfrist ist damit nach § 15 Abs. 3 VgV möglich.