514676-2025 - Ergebnis
Deutschland – Schutzkleidung – Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose)
OJ S 149/2025 06/08/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWismut GmbH
E-Mailbeschaffung@wismut.de
Rechtsform des ErwerbersOrganisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose)
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose) Los 1: Arbeitsschutzkleidung regulär Los 2: Elektrikerschutzkleidung Los 3: Grubenwehrschutzkleidung Los 4: Einwegschutzkleidung Los 5: Arbeitsschutzschuhe
Kennung des Verfahrensc4dc5689-b55d-4382-9226-fc9a31311a4b
Interne Kennung1817074-U56
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 18830000 Sicherheitsschuhe
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt07580 Ronneburg
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt08118 Hartenstein
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt01824 Königstein
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose)
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose) - Los 1: Arbeitsschutzkleidung regulär. Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 3.000 Stück Arbeitsjacken, 2.400 Stück Bundhosen und 2.000 Stück Latzhosen für mehrheitlich Herren, aber auch Damen. Bei jedem Kleidungsstück sind vor Auslieferung Finalisierungen anzubringen.
Interne Kennung1817074-U56 (Los 1: Arbeitsschutzkleidung regulär)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt07580 Ronneburg
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt08118 Hartenstein
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt01824 Königstein
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum läuft ab 01.08.2025 bis zum 31.07.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.01.2026 zum 31.07.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0002
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose)
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose) - Los 2: Elektrikerschutzkleidung. Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 180 Stück Arbeitsjacken, 120 Stück Fleecejacken, 160 Stück Langarmpoloshirts, 180 Stück Bundhosen, 100 Stück Latzhosen und 80 Stück Gürtel. Folgende Eigenschaften sind für alle Kleidungsstücke (ausgenommen Gürtel) zwingend erforderlich: Schutzkleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen gemäß EN ISO 116112:201; Schutzkleidung mit elektrostatischen Eigenschaften gemäß EN 1149-5:2018 in Verbindung mit 1149-3:2004. Bei jedem Kleidungsstück sind darüber hinaus vor Auslieferung Finalisierungen anzubringen.
Interne Kennung1817074-U56 (Los 2: Elektrikerschutzkleidung)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt07580 Ronneburg
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt08118 Hartenstein
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt01824 Königstein
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum läuft ab 01.08.2025 bis zum 31.07.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.01.2026 zum 31.07.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
5.1.
LosLOT-0003
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose)
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose) - Los 3: Grubenwehrschutzkleidung. Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 48 Stück Bundjacken, 40 Stück Bundhosen, 28 Stück Latzhosen, 48 Stück Herren-Poloshirts, 12 Stück Damen-Poloshirts, 36 Stück Herren-Fleecejacken und 12 Stück Damen-Fleecejacken. Bei jedem Kleidungsstück sind vor Auslieferung Finalisierungen anzubringen.
Interne Kennung1817074-U56 (Los 3: Grubenwehrschutzkleidung)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt08118 Hartenstein
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt01824 Königstein
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum läuft ab 01.08.2025 bis zum 31.07.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.01.2026 zum 31.07.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0004
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose)
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose) - Los 4: Einwegschutzkleidung. Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 7.360 Stück Einwegschutzanzüge für verschiedene Einsatzzwecke, 4.800 Stück (= 2.400 Paar) Einwegüberziehschuhe und 560 Stück Einwegschutzkittel. Die Einwegschutzkleidung muss dem Qualitätssystem der EU-Gesetzgebung entsprechen und aufgrund eines CE-Nachweises zugelassen sein.
Interne Kennung1817074-U56 (Los 4: Einwegschutzkleidung)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt07580 Ronneburg
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt08118 Hartenstein
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt01824 Königstein
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum läuft ab 01.08.2025 bis zum 31.07.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.01.2026 zum 31.07.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.
LosLOT-0005
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose)
BeschreibungRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (5 Lose) - Los 5: Arbeitsschutzschuhe. Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 620 Paar Arbeitsschutzschuhe Form A, 1.600 Paar Arbeitsschutzschuhe Form B und bis zu 768 Paar Arbeitsschutzschuhe Form C für verschiedene Einsatzzwecke für mehrheitlich Herren aber auch Damen. Es wird ein Vermessungsservice an den Standorten des Auftraggebers zur präzisen Ermittlung von Fußgrößen und -formen (Schuhgrößen) gefordert, um eine optimale Passgenauigkeit und Komfort für den Träger zu gewährleisten.
Interne Kennung1817074-U56 (Los 5: Arbeitsschutzschuhe)
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 18143000 Schutzkleidung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt07580 Ronneburg
Land, Gliederung (NUTS)Greiz (DEG0L)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt08118 Hartenstein
Land, Gliederung (NUTS)Zwickau (DED45)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt01824 Königstein
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2026
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen3
Weitere Informationen zur VerlängerungDer Leistungszeitraum läuft ab 01.08.2025 bis zum 31.07.2026. Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 31.01.2026 zum 31.07.2026) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich der Vertrag um jeweils 1 Jahr. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.07.2029.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Zusätzliche InformationenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
Beschreibung100 %
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in dieser Bekanntmachung135 797,60 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung87 370,40 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPCH Technischer Handel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsPCH (Los 2-Elektrikerschutzkleidung)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0002
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403363 (Los 2-Elektrikerschutzkleidung)
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Elektrikerschutzkleidung an die Standorte der Wismut GmbH
Datum des Vertragsabschlusses28/07/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetWismut GmbH
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung
Höchstwert der Rahmenvereinbarung48 427,20 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungPCH Technischer Handel GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsPCH (Los 4-Einwegschutzkleidung)
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variantenein
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags403364 (Los 4-Einwegschutzkleidung)
TitelRahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Einwegschutzkleidung an die Standorte der Wismut GmbH
Datum des Vertragsabschlusses28/07/2025
Der Auftrag wird als Teil einer Rahmenvereinbarung vergebennein
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge6
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge7
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge4
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0005
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeAlle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungWismut GmbH
RegistrierungsnummerUSt-IdNr:DE140856559
StadtChemnitz
Postleitzahl09117
Land, Gliederung (NUTS)Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
LandDeutschland
E-Mailbeschaffung@wismut.de
Telefon+49 371 8120431
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummerunbekannt
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailinfo@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228 94990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungPCH Technischer Handel GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE239671469
StadtBautzen - Budyšin
Postleitzahl02625
Land, Gliederung (NUTS)Bautzen (DED2C)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0002, LOT-0004
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung974269ad-899e-42e5-961e-2fbea81e2d77  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/08/2025 09:07:35 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung514676-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe149/2025
Datum der Veröffentlichung06/08/2025