Art des öffentlichen Auftraggebers Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Tochter einer Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en) Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wäscheleasing und Reinigungsleistungen
Referenznummer der Bekanntmachung: 004/23
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Berufskleidung sowie deren Reinigung und damit verbundene Transport- und Serviceleistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör, 18113000 Arbeitsbekleidung, 18200000 Oberbekleidung, 18230000 Diverse Oberbekleidung, 18234000 Hosen, 18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
medfacilites Betrieb GmbH Gleueler Str. 66 50931 Köln
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Berufskleidung sowie deren Reinigung und damit verbundene Transport- und Serviceleistungen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Umweltgerechtigkeit des Angebotes / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60%
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
(1) Es besteht eine Option wegen Mehrkosten bei bestimmten Farben sowie eine Option für weitere Kleidungsstücke. Diese können als Anlage zum Angebot eingereicht werden.
(2) Es besteht die einseitige Verlängerungsoption für den Auftraggeber den Vertrag 2x um jeweils 12 Monate zu verlängern.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-288128
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr.: 004/23
Bezeichnung des Auftrags:
Wäscheleasing und Reinigungsleistungen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M6P27
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland Bezirksregierung Köln
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 22/08/2023