Kurze Beschreibung
Das Saarland beteiligt sich am EU-Schulprogramm auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 geändert durch Verordnung (EU) 2016/791 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 sowie der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/40 hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnissen an Kinder in Bildungseinrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms.
Im Schuljahr 2023/2024 erhalten zwischen 28.00 und 31.000 Kinder an 220 bis 250 Standorten im Saarland für zwei Verzehrtage pro Woche frisches Obst und Gemüse. Mit dieser Ausschreibung wird/werden der Lieferant / die Lieferanten für Obst und Gemüse für den Zeitraum September 2023 bis Juli 2024 gesucht. Je nach eingegangenen Preisen und der Haushaltslage des Saarlandes im Jahr 2023/2024 kann sich die Laufzeit des Programms verringern.
Mit dem Auftragnehmer wird ein Zuwendungsvertrag geschlossen. Hierfür gelten die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsanordnungen.