Zusätzliche Angaben
Der Beschaffungsumfang richtet sich nach den tatsächlich zur Verfügung stehenden Fördermitteln - sowohl in der Gesamthöhe als auch bezogen auf das schulscharfe Schulförderbudget. Hierbei sind maximale Beträge sowohl in der Gesamthöhe des Beschaffungsumfangs als auch für das einzelne Gerät inkl. allem Zubehör zu berücksichtigen. Die unter 1.4.2 genannten Preisobergrenzen dienen der Einhaltung dieser Vorgaben. Darüber hinaus sind auch die Schülerzahlen zu berücksichtigen, da keine "Überförderung" (Beschaffung von mehr Geräten als auszustattende Schüler und Schülerinnen bestehen) erfolgen kann.
Für Los 1 ist zunächst beabsichtigt, eine möglichst hohe Anzahl von Geräten im Rahmen des zur Verfü-gung stehenden Fördermittelbudgets anzuschaffen.
Konkret bedeutet dies, dass das zur Verfügung stehende Fördermittelbudget möglichst voll ausgeschöpft werden soll, jedoch auch unter Beachtung der v.g. Vorgaben nicht überschritten werden darf.
Die im Preisblatt/Leistungsverzeichnis genannte Menge stellt hierbei die maximale mögliche Anzahl der zu beschaffenden Endgeräte dar. Unter Berücksichtigung der v.g. zu beachtenden Vorgaben stellt diese Mengenabgabe jedoch keine verbindliche Abnahmemenge dar. Insbesondere hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abnahme der dort aufgeführten Menge. Diese dient der Information der Bieter im Hinblick auf eine Maximalmenge und wird im Rahmen des Preisblatts als Kalkulationsgrundlage genutzt.
Die tatsächliche Abnahmemenge ist abhängig vom angebotenen Einzelpreis der Endgeräte und wird dem Auftragnehmer unmittelbar bei Zuschlagserteilung mitgeteilt.
Auf die entsprechenden Ausführungen im Rahmen der Verfahrenserläuterung (Reiter 'Vergabeunterlagen') wird verwiesen.