Zusätzliche Angaben
In dem vorangegangenen Offenen Verfahren (Ausschreibung 30-01.59.05-66-247-EU, veröffentlicht vom 17.06.2023 bis 18.07.2023) sind nur Angebote eingegangen, die den Bewerbungsbedingungen nicht entsprachen. Das Vergabeverfahren wurde daher in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt und eine längere Lieferzeit vorgegeben.
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2L65W