515982-2022 - ErgebnisDeutschland-Kassel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
OJ S 182/2022 21/09/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Postanschrift: Weißensteinstr. 70-72
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibung@svlfg.de
Telefon: +49 5617850
Fax: +49 561785219125
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.svlfg.de/ausschreibungen
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einführung einer Videoberatungslösung - Proof of Concept und Rollout/Betrieb
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Systemeinführung im Rahmen eines Proof of Concept mit Rollout und Betrieb einer Videoberatungslösung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 884 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE73 Kassel
Hauptort der Ausführung: Kassel
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Systemeinführung im Rahmen eines Proof of Concept mit Rollout und Betrieb einer Videoberatungslösung.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter Abschnitt II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Auftragswert. Der genaue Auftragswert, zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des jeweils bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der genaue Auftragswert nicht mitgeteilt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die SVLFG ist nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung der Bekanntgabe zulässig ist. Die benötigten Leistungen können wegen nicht vorhandenen Wettbewerbs aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden. Aufgrund der Markterkundung wurde festgestellt, dass als Plattform - der für die Versicherten einzuführenden Videoberatungslösung - zwecks vollumfänglicher, fallabschließender Sachbearbeitung (ohne Medienbrüche), auf Grundlage der vorhandenen SAP basierten IT-Infrastruktur, ausschließlich die Software „Live Contract“ der Firma SyncPilot uneingeschränkt geeignet ist. Zum Funktionsbereich von „Live Contract“ existiert keine vergleichbare Lösung im SAP Store. Bei der Lösung von SyncPilot handelt es sich um eine zertifizierte Anwendung (SAP Integration Certification), die eng mit der Fa. SAP abgestimmt wurde, entsprechend der Integrationsstrategie. Diese Zertifizierung ist für die SVLFG als Sozialversicherungsträger mit hohen Compliance- und Sicherheitsanforderungen besonders wichtig. „Live Contract“ kann ausschließlich beim Hersteller bezogen werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 171-485570
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AB735/2022
Bezeichnung des Auftrags:
Einführung einer Videoberatungslösung - Proof of Concept und Rollout/Betrieb
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SyncPilot GmbH
Postanschrift: Junkersstraße 5
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82718
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 884 000,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 884 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages kann nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/09/2022