Beschreibung der Beschaffung
Anbieter muss ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb sein.
Ausgangssituation:
Die nicht überwachungspflichtigen und überwachungspflichtigen Abfälle müssen kontinuierlich vom
Containerhof und separat bei Sonderstellung abtransportiert, fachgerecht entsorgt oder recycelt werden.
Dabei gilt es die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes einzuhalten.
Die zu entsorgenden Stoffe sind nach Abfallarten getrennt.
Die Mengen- / Gewichtsangaben, sind Werte des letzten Jahres. Chemikalien liegen im Bereich von
Kleinstmengen, werden im Gefahrstofflager bis zur Entsorgung gesammelt oder direkt vom jeweiligen
Institut abtransportiert.
Restmüll 20 03 01 42,55 t
Karton / Papier 15 01 01 / 20 01 01 26,04 t
Kunststoff / Verpackung 17 02 03 / 20 01 39 3,85 t
Sperrmüll 20 03 07 32,11 t
Metall gemischt 17 04 05 3,97 t
E- Schrott 16 02 13* 3,2 t
Leuchtmittel / Quecksilberh. 06 04 04* 0,11 t
Speisereste 02 02 03 30,72 m³
Fettabscheider Fett 19 08 09 52,0 m³
Datenträger 16 02 14 6,0 t
Kabel 17 04 11 0,9 t
Motor/Getriebeöl 13 02 05* 0,84 t
Bearbeitungsemulsion 12 01 09* 1,3 t
Kühlschränke 20 01 23* 0,19 t
Chemikalien unter 6,0 t
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Weiteres siehe in den vollständigen Vergabeunterlagen.