Die Arbeiten sind aufgrund eines Brandes erforderlich geworden. Sie müssen sofort begonnen werden um die Folgeschäden möglichst gering zu halten und um den Betrieb der Verbrennungslinie möglichst schnell wieder aufnehme zu können. die Vergabe ist daher dringlich und die Mindestfristen können daher hier nicht eingehalten werden.
Vergabe gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV.