Zusätzliche Angaben
1. Wenn sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf
andere Unternehmen (Drittunternehmen) stützen will, sind die Nachweise zur technischen bzw. wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorzulegen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft;
2. Die unter Ziff. III genannten Unterlagen für die Eignungsprüfung sind grds. mit dem Angebot des Bieters
vorzulegen. Ob und inwiefern der Auftraggeber zur Nachforderung von Unterlagen und/oder Angaben in den
Unterlagen berechtigt ist, wird den Bietern in der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt;
E22944421. Bei Rückfragen zur Nutzung des Portals subreport, wenden Sie sich bitte an Herrn Felix Hinske,
Tel. +49221/9857838.
das Portal hochzuladen. Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen der Angebote sind nur bis zum Ablauf
derunter IV.2.2 genannten Frist zulässig. Berichtigungen oder Änderungen müssen zweifelsfrei zuzuordnen
sein.
zu stellen.
6. Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Rücksprache in
Ausnahmefällen gestattet.