Beschreibung der Beschaffung
Die Vitos GmbH und der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) sind Gesellschafter der Vitos Riedstadt gemeinnützige GmbH.
Die KPP der Vitos Riedstadt ist derzeit überwiegend in mehreren Altbaugebäuden aus verschiedenen Bauphasen untergebracht. Die Situation entspricht jedoch in keiner Weise den heutigen medizinischen, technischen und funktionalen Anforderungen.
Aus diesem Grund soll ein Ersatzneubau auf dem Kerngelände der Vitos Riedstadt auf einem noch nicht baufreien Grundstück errichtet werden.
Den Ausgangspunkt für den geplanten Neubau der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (KPP) in Riedstadt bildet die bauliche Zielplanung aus dem Jahr 2018. Angedacht ist ein Neubau mit 120 vollstationären Planbetten, 46 Plätze teilstationär und AAB-Bereich. Die Planbetten werden auf 6 Stationen mit je 20 Planbetten unterteilt, der teilstationäre Bereich auf die 3 Geschossebenen.
Vitos hat die Absicht, die bestehenden baulichen Defizite der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie aufzuheben und ein räumlich-bauliches Umfeld zu schaffen, welche dem hohen Behandlungsstandard gerecht wird und sich in das Gesamtareal architektonisch integriert.
Die Vitos Riedstadt gemeinnützige GmbH geht von Gesamtbaukosten von ca. 34,50 Millionen EUR brutto für die Kostengruppen 200-700 aus. Hiervon entfallen 25 Mio. EUR auf den geplanten Neubau.
Es sollen die Leistungsphasen 2-9 gemäß HOAI 2016 durch einen Generalplanervertrag vergeben werden. Dabei werden zunächst die Leistungsphasen 2-4 des Stufenvertrages beauftragt, wobei die Abstimmung mit der Denkmalpflege eine übergeorndete Rolle spielt. Der abzuschließende Generalplanervertrag wird für die Vitos Riedstadt gemeinnützige GmbH eine Option enthalten, die restlichen Leistungsphasen nach Vorliegen der Genehmigungsplanung an den Vertragspartner zu vergeben. Ein Anspruch auf Beauftragung der folgenden Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Abschluss der Leistungsphase 4 einen Dritten mit der Erbringung der restlichen Generalplanerleistung zu beauftragen. Eine Entschädigung bei Nichtfortführung entfällt ausdrücklich.
Die Leistungen des Generalplaners umfassen folgende Bereiche:
— Objektplanung einschl. Innenarchitektur, inkl. Möblierung (Erstausstattung),
— Außenanlagenplanung,
— Tragwerksplanung,
— Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppe 1 bis 8),
— Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordination,
— Brandschutzkonzept,
— Hygienegutachten gem. Hessischer Hygieneverordnung,
— Wärmeschutz und Energiebilanzierung,
— Bauakustik und Schallschutz.
In dem folgenden Bewerberbogen sind nur Angaben des Generalplaners einzufügen. Mitarbeiterzahlen/Umsätze etc. von Fachingenieuren werden ausdrücklich nicht gewünscht.