516237-2026 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Überwachungssysteme – Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA)
OJ S 142/2026 27/07/2026
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungPolizei Bremen
E-Mailolaf.moldenhauer@polizei.bremen.de
Rechtsform des ErwerbersRegionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersÖffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelStationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA)
BeschreibungLieferung, Installation und Inbetriebnahme Geschwindigkeitüberwachungsanlage Fa. Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH POLISCAN FM1 Messsystem mit zwei Kameras 35/75mm inkl. Blitz POLISCAN CCH-Basisgehäuse als Hubmast auf 2,70 Meter Systemanschluss und Fundamentanker CCH-COM PC und Router-Verbindung inkl. MDEX Datenfernübertragung Alarmanlage mit Erschütterungssensor Bedienerschulung
Kennung des Verfahrens7ed36ac1-6002-499e-ba9b-13c70f6e91a7
Interne KennungVI-2026-0007
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35125000 Überwachungssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtBremen
Postleitzahl28201
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelStationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (GÜA)
BeschreibungLieferung, Installation und Inbetriebnahme Geschwindigkeitüberwachungsanlage Fa. Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH POLISCAN FM1 Messsystem mit zwei Kameras 35/75mm inkl. Blitz POLISCAN CCH-Basisgehäuse als Hubmast auf 2,70 Meter Systemanschluss und Fundamentanker CCH-COM PC und Router-Verbindung inkl. MDEX Datenfernübertragung Alarmanlage mit Erschütterungssensor Bedienerschulung
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 35125000 Überwachungssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtBremen
Postleitzahl28201
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungZur Überwachung des Straßenverkehrs mit dem Ziel der Ahndung begangener Verkehrsordnungswidrigkeiten setzt die Polizei Bremen im Bereich der Großmessgeräte ausschließlich sogenannte "standardisierte Messverfahren" ein (siehe BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277). A. Ein standardisiertes Messverfahren setzt ein durch Normen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren voraus, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschl. v. 30.10.1997 - 4 StR 24/97 - BGHSt 43, 277). Notwendige Bedingung dafür ist deshalb die Einhaltung der technischen Vorgaben, die beim Betrieb zu beachten sind und sich regelmäßig aus der Bedienungsanleitung ergeben (vgl. nur OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.02.2023 - 2 ORbs 35 Ss 4/23 - ZfSch 2023, 472). Diesen Anforderungen würden grundsätzlich Messverfahren gerecht, bei denen die Messung von besonders geschultem Messpersonal unter Beachtung der Betriebsanleitung/Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers und der Zulassungsbedingungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) durchgeführt würden. Das in Rede stehende Geschwindigkeitsmessgeräte vom Typ POLISCAN FM_1 der Fa. Vitronic besitzen eine entsprechende Zulassung der PTB, festgehalten in einer Baumusterprüfbescheinigung (BMPB). Die Baumusterprüfbescheinigung ersetzt seit dem 01.01.2015 nach Inkrafttreten des novellierten Mess- und Eichgesetzes (MessEG) in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die Innerstaatliche Bauartzulassung. Teil der Baumusterprüfbescheinigung ist insbesondere die Gebrauchsanweisung, welche u.a. den PTB konformen Einsatz des Messgerätes regelt. Ausweislich der Baumusterprüfbescheinigung des Gerätes POLISCAN FM_1 hat der Einsatz des Messgerätes entsprechend der ebenfalls durch die PTB abgenommenen Gebrauchsanweisung zu erfolgen. Für die Gültigkeit der PTB-Zulassung ist somit der Einsatz des Messgerätes und des zugelassenen Zubehörs entsprechend der Gebrauchsanweisung entscheidend. Inhalte dieser Gebrauchsanweisung sind also bindend und unveränderlich. Gemäß Gebrauchsanweisung (Version 1.6.9 - 27.02.2025 für die Softwareversionen 4.4.10) des POLISCAN FM_1 Messgerätes, genutzt in einem CCH Basisgehäuse mit Hubmast in einer Höhe von 2,70 Metern wie in der Baumusterprüfbescheinigung Seite 25, DE-17-M-PTB-0033, Revision 5 vom 15.04.2026 - Optionale Einrichtungen im Geltungsbereich der BMPB beschrieben, besteht die Möglichkeit, u.a. ein 75mm Objektiv zu verwenden, was für den hiesigen Einsatzbereich in Rede steht. Dies entspricht der Eichkonfiguration 398 mit einem 35mm und einem 75mm Objektiv als sogenannte "Speedway" Variante. Die Objektivgrößen, welche zugelassen sind, finden sich in der zuvor genannten Gebrauchsanweisung auf Seite 154 wieder. Da die hiesig festgestellte Auswerte- und Verwurfquote, gerade auf Schnellstraßen und Bundesautobahnen mit mehr als zwei Fahrstreifen, auf die Standardobjektivvariante (Eichkonfiguration 396 - 25mm/50mm Objektiv) zurückzuführen ist, ist der Einsatz der 35mm/75mm Objektivvariante alternativlos. Fazit zu A.: Andere Messgeräte bieten diese Objektivalternative nicht, so dass es aus technischen Gründen diesbezüglich keinen Wettbewerb gibt. B. Weiter anzuführen ist die Aufbauhöhe des Systems. Ausgewiesen bietet nur der Hersteller Vitronic mit dem in Rede stehenden Messystem POLISCAN FM_1 eine Messsystem-Höhe vom 2,70 Metern an. Das System befindet sich dazu in einem Hubmast und bietet damit in folgenden Bereichen eine alternativlose Anwendung und Sicherheit: a. Schutz vor Vandalismus - ein herankommen an die sensible Messtechnik ist nahezu auszuschließen b. Schutz vor aufwirbelndem Staub und aufwirbelnder Nässe - gerade mit Blick auf den Standort an einer Bundesstraße c. Den uneingeschränkten Blick über alle drei Fahrstreifen Zu c. sei weiterhin ausgeführt, dass die Örtlichkeit geografisch so gelegen ist, dass das System in der Lage sein muss, drei Fahrstreifen separiert darstellen zu können, trotz fortwährendem Fahrzeugverkehr. Das System muss also in der Lage sein, Fahrzeuge zu überblicken um. bspw. im dritten Fahrstreifen Aufnahmen tätigen zu können. Der Aufnahmewinkel ist dabei so zu wählen, dass die gesamte Fahrzeugfront und der vom Messsystem erzeugte Auswerterahmen deutlich zu erkennen ist. Dieser von Messsystem erzeugte Auswerterahmen muss ein Teil des vorderen Kennzeichens darstellen bzw. beinhalten, sowie aufzeigen, dass dieser vor den Vorderreifen des Aufnahmeobjektes liegt. Nur so werden beweiserhebliche Daten erzeugt, die in einem entsprechenden Verfahren zur Anwendung kommen dürfen. Vgl. Gebrauchsanweisung Poliscan Tuff-Viewer (Bildbetrachtungsprogramm des Messsystems) Version 3.58.6a vom 19.02.2024 > Punkt. 4.5. Fazit zu B.: Andere Messgeräte bieten diese Aufbauhöhe nicht, so dass es aus technischen Gründen diesbezüglich keinen Wettbewerb gibt. Vgl. Link zur PTB https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-131/geschwindigkeitsueberwachungsgeraete.html#c19081 zugelassene Systeme ausweislich nur Vitronic PoliScan FM1 (DE-17-M-PTB-0033) und Jenoptik TraffiStar S351 (DE-25-M-PTB-0002). Letztere mit einer Aufbauhöhe von maximal 1,60 Metern.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungVitronic Dr.-Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsTEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsCON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungPolizei Bremen
RegistrierungsnummerKeine Angabe
PostanschriftNiedersachsendamm 78-80
StadtBremen
Postleitzahl28201
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
E-Mailolaf.moldenhauer@polizei.bremen.de
Telefon+49 421-362-12204
Fax+49 421-496-76741
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
RegistrierungsnummerKeine Angabe
StadtBremen
Postleitzahl28195
Land, Gliederung (NUTS)Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@bau.bremen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungVitronic Dr.-Ing. Stein Bildbearbeitungssysteme GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerKeine Angabe
StadtWiesbaden
Postleitzahl65189
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailsales@vitronic.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungba22e2a6-5a9d-47be-8934-ee7d4f050940  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/07/2026 15:14:33 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung516237-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe142/2026
Datum der Veröffentlichung27/07/2026