516974-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Installation von elektrischen Leitungen – Munitionsdepot Kriegsfeld - Baustromversorgung und Baubeleuchtung
OJ S 142/2026 27/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBundesrepublik Deutschland,vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung,vertreten durch das Amt für Bundesbau,vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern,vertreten durch den Niederlassungsleiter
E-Mailvergabe.kaiserslautern@lbb.rlp.de
Rechtsform des ErwerbersZentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersVerteidigung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelMunitionsdepot Kriegsfeld - Baustromversorgung und Baubeleuchtung
Beschreibung26E0293 Baustromversorgung und Baubeleuchtung
Kennung des Verfahrens77ac4492-8640-4505-88fb-e94840d9271d
Interne Kennung26E0293
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensSiehe Vergabeunterlagen Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen ohne in Verhandlungen einzutreten, jedoch zu Vertragsbedingungen / Zahlungsbedingungen des Auftraggebers.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtKriegsfeld
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYNHG# 1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten; 2) "Abgabe mehrerer Hauptangebote". Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist zugelassen, sofern sich diese nur im Preis unterscheiden. 3) Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022-576 des Rates nach dem 08.04.2022 4) Vertragsausführung: Der Auftragnehmer kann Zugang zu Verschlusssachen VS-NfD erhalten. Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen werden Vertragsbestandteil: Anlage V - Verschlusssachenanweisung (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMI-OESII5-20230313-SF-A005.htm) FB247 (Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz und Sabotageschutz) 5) CSX-59 Eigenerklärung Information zum Bieter 1
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
BetrugZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
KorruptionZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
ZahlungsunfähigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen TätigkeitZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenZwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelMunitionsdepot Kriegsfeld - Baustromversorgung und Baubeleuchtung
BeschreibungErrichtung einer Baustromversorgung und Baubeleuchtung für die komplette Baumaßnahme - Mittelspannungsversorgung inkl. Mittelspannungsnetz und Trafostationen - Niederspannungsversorgung inkl. Niederspannungsnetz und Baustromverteiler (Großverteiler, Bereichsverteiler, Gebäudeverteiler, Verteiler für Baubeleuchtung) - Baustraßen- und Verkehrswegebeleuchtung - Baustrom- und Baubeleuchtung für jedes einzelne Objekt - Baustromversorgung von Großanlagen (Kräne, Reifenwaschanlage, Bodenaufbereitungsanlagen usw.) - Tiefbauarbeiten für die Erstellung der Kabelgräben - Betrieb, Instandhaltung und turnusmäßige Prüfung der elektr. Anlagen
Interne Kennung26E0293
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45310000 Installation von elektrischen Leitungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtKriegsfeld
Land, Gliederung (NUTS)Donnersbergkreis (DEB3D)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Eignungskriteriums(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes auf Verlangen vorzulegen. (2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) Durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die in der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend Absatz 2 (Nachweis der Eignung) nachzuweisen; das gilt auch für nachgeordnete Unter Unterauftragnehmer.

KriteriumSpezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsBeschreibung des Auswahlkriteriums: Brutto-Jahresumsatz für Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Bei diesem Unterkriterium wird der durchschnittliche (Brutto-) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar ("im Tätigkeitsbereich des Auftrages" Anlage B2 Punkt 3) sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, bewertet. Dies erfolgt gemäß dem folgenden Schema: 0 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz < 5.000.000,- EUR 1 Punkt: durchschnittlicher Jahresumsatz = 5.000.000,- EUR 10 Punkte: durchschnittlicher Jahresumsatz größer/gleich 30.000.000,- EUR Für Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit einem dazwischenliegenden durchschnittlichen (Brutto-) Jahresumsatz für Bauleistungen wird die entsprechende Punktzahl durch lineare Interpolation ermittelt. Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die dritte Nachkommastelle Berücksichtigung. Es wird kaufmännisch gerundet. Ein durchschnittlicher (Brutto-) Jahresumsatz von weniger als 5.000.000,- EUR wird mit 0 Punkten bewertet. Bildung Gesamtpunktzahl Die erzielte Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 3 multipliziert. Der Bewerber kann maximal 30 Punkte erreichen. (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Den Brutto- Jahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. (2) Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit der Bewerbung einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)30,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBeschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensreferenzen Komplettleistungen - Elektroarbeiten allgemein - Quantität- Es werden ausschließlich Referenzen gewertet deren Auftragswert mindestens 3.000.000 EUR betrug und nachfolgende Kriterien erfüllen: Leistungsbereich: Elektroarbeiten im Stark- und Schwachstrombereich Ausführung abgeschlossen innerhalb der letzten 8 Jahre Vorlage der Referenzen (Anzahl): < 2 Referenzen = 0 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 3 Referenzen = 4 Punkte 4 Referenzen = 6 Punkte 5 Referenzen = 10 Punkte Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Bildung Gesamtpunktzahl Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 4 multipliziert. Es werden bis zu 5 Referenzen, der letzten 8 Kalenderjahre bewertet und maximal 40 Punkte vergeben. 1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)40,00

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsBeschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensreferenzen Einzelleistungen - Baustrom und Baubeleuchtung - Qualität- Es werden ausschließlich Referenzen gewertet deren Auftragswert mindestens 500.000 EUR betrug und nachfolgende Kriterien erfüllen: Leistungsbereich: Baustrom und Baubeleuchtung Ausführung abgeschlossen innerhalb der letzten 8 Jahre Vorlage der Referenzen (Anzahl) < 2 Referenzen = 0 Punkte 2 Referenzen = 2 Punkte 3 Referenzen = 4 Punkte 4 Referenzen = 6 Punkte 5 Referenzen = 10 Punkte Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, werden nur die 5 aktuellsten Referenzen bewertet. Bildung Gesamtpunktzahl: Die Summe der erzielten Punktzahl wird mit dem Wichtungsfaktor 3 multipliziert. Es werden bis zu 5 Referenzen, der letzten 8 Kalenderjahre bewertet und maximal 30 Punkte vergeben. (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Angaben zu machen über: Die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Leistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung Verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. b) durch Eigenerklärungen gem. Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung). Vom Bieter ist die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) auszufüllen und mit mit der Bewerbung einzureichen u.a. u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Die Anlage B2 (Eigenerklärung Eignung) wird mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Beruft sich der Bieter auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 2 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft. (4) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer). Für Unterauftragnehmer und Unter- Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau)30,00

KriteriumMaßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des EignungskriteriumsBeschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise: Fachliche Qualifikation und Eignungsnachweis Aufgrund der Komplexität der Maßnahme wird von der Verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK) eine besondere fachliche Qualifikation erwartet: Die fachliche Qualifikation der VEFK gilt als nachgewiesen, wenn vom AN folgende Nachweise vorgelegt werden. - Namentliche Benennung der VEFK - Abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (Ingenieur, Bachelor, Master), Techniker oder Meister - Personenbezogener Nachweis für Schalthandlungen von 1 kV bis 36 kV (Schaltberechtigung Mittelspannung) gemäß DIN VDE 0105-100 - mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDie Wertungssumme ergibt sich aus der nachgerechneten Angebots-endsumme, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen und 30% bauzeitabhängiger Kosten.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl80
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungBauzeit
BeschreibungVerkürzung der geplanten Bauzeit von 172 WT (Werktage) um maximal 30 WT (Werktage)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungSchlüsselpersonal
BeschreibungSchlüsselpersonal Personenbezogene Qualifikation und Erfahrung Bauleitung Tiefbau und Bauleitung Rückbau
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYNHG/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
Namehttps://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYNYS
URLhttps://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYNHG
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Obligatorische Angabe der Vergabe von UnteraufträgenKeine Angabe der Vergabe von Unteraufträgen
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://lbb.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPLYYDYNHG
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheitsiehe Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationensiehe Vergabeunterlagen
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des Auftragssiehe Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de bis zum Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist heruntergeladen werden. Es gelten die AGB des Vergabemarktplatzes.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsformgesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Finanzielle Vereinbarungsiehe Vergabeunterlagen
Vergabe von Unteraufträgen
Es gilt keine Verpflichtung zur Vergabe von Unteraufträgen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBundesrepublik Deutschland,vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung,vertreten durch das Amt für Bundesbau,vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern,vertreten durch den Niederlassungsleiter
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltLBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBundesrepublik Deutschland,vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung,vertreten durch das Amt für Bundesbau,vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern,vertreten durch den Niederlassungsleiter
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundesrepublik Deutschland,vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung,vertreten durch das Amt für Bundesbau,vertreten durch den Landesbetrieb Liegenschafts- u. Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern,vertreten durch den Niederlassungsleiter
RegistrierungsnummerDE194427360
PostanschriftRauschenweg 32
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67663
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
KontaktpersonLBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern
E-Mailvergabe.kaiserslautern@lbb.rlp.de
Telefon0631 5357 0
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungLBB Regionale Vergabestelle Kaiserslautern
RegistrierungsnummerDE194427360
PostanschriftRauschenweg 32
StadtKaiserslautern
Postleitzahl67663
Land, Gliederung (NUTS)Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
LandDeutschland
E-Mailvergabe.kaiserslautern@lbb.rlp.de
Telefon0631 5357 0
Internetadressehttp://www.lbb.rlp.de
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungVergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228-94990
Fax+49 228-9499163
Internetadressehttp://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachunga3d4c6dd-e380-417e-aa57-9c4a45f0ab39  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung18
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/07/2026 10:45:20 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung516974-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe142/2026
Datum der Veröffentlichung27/07/2026