Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen
absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2019Ende: 31/12/2021Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 021-046518
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 46518-2019
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16a Nr. 3 SGB II
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 10/04/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Jugend hilft Jugend e.V.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 07/10/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen
absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 01/01/2019Ende: 31/12/2021Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 200 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Jugend hilft Jugend Hamburg e.V.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Erhöhung des Gesamtwerts des Auftrags um 30%.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Begründet wird die Erhöhung mit der Corona bedingten hohen Nachfrage an Beratungsleistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer betreut v.a. Jugendliche im Rechtskreis des SGB II mit Suchterkrankungen. Im Zuge der lang anhaltenden Kontakt- und Ausgehbeschränkungen fielen in der Pandemie für diesen Personenkreis wichtige psychisch stärkende Faktoren weg. Die Folgen sind deutlich spürbar; um soziale Isolation, Corona-Ängste und fehlende Zukunftsperspektiven zu überwinden flüchteten sich zunehmend mehr Jugendliche in Alkohol und Drogen. Zudem berichtet der Auftragnehmer von einem Anstieg psychischer Störungen. Neben akuten Kriseninterventionen bietet der Auftragnehmer den Jugendlichen im Rahmen einer mehrmonatigen Beratung die Möglichkeit, ihr Leben zu stabilisieren und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter t.a.h.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)