517466-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Hamburg: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
OJ S 198/2021 12/10/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde Hamburg
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
E-Mail: anja.gargulla@soziales.hamburg.de
Telefon: +49 4042863-3164
Fax: +49 404279-61853
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hamburg.de/soziales

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II
Referenznummer der Bekanntmachung: 46518-2019
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85312510 Berufliche Wiedereingliederung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen
absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2019 Ende: 31/12/2021Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 021-046518

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 46518-2019
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16a Nr. 3 SGB II
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
10/04/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Jugend hilft Jugend e.V.
Postanschrift: Leverkusenstraße 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
E-Mail: verein@jhj-hamburg.de
Internet-Adresse: https://jhj-hamburg.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert der Beschaffung: 200 000,00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Caffamacherreihe 1-3
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
07/10/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85312510 Berufliche Wiedereingliederung
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Durchführung von psychosozialen Beratungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II für Leistungsempfängerinnen und −empfänger nach SGB II, Jugendliche, denen
absehbar SGB II−Leistungsbezug droht, Selbstständige, die regelhaft monatsweise im Leistungsbezug sind, Arbeitslose im Rechtskreis SGB III, die vor einem Übergang in SGB II stehen.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2019 Ende: 31/12/2021Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:
Der Vertrag kann zweimal um 2 Jahre verlängert werden, längstens bis zum 31.12.2025.
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 200 000,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Jugend hilft Jugend Hamburg e.V.
Postanschrift: Leverkusenstraße 33
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
E-Mail: verein@jhj-hamburg.de
Internet-Adresse: https://jhj-hamburg.de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Erhöhung des Gesamtwerts des Auftrags um 30%.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Begründet wird die Erhöhung mit der Corona bedingten hohen Nachfrage an Beratungsleistungen des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer betreut v.a. Jugendliche im Rechtskreis des SGB II mit Suchterkrankungen. Im Zuge der lang anhaltenden Kontakt- und Ausgehbeschränkungen fielen in der Pandemie für diesen Personenkreis wichtige psychisch stärkende Faktoren weg. Die Folgen sind deutlich spürbar; um soziale Isolation, Corona-Ängste und fehlende Zukunftsperspektiven zu überwinden flüchteten sich zunehmend mehr Jugendliche in Alkohol und Drogen. Zudem berichtet der Auftragnehmer von einem Anstieg psychischer Störungen. Neben akuten Kriseninterventionen bietet der Auftragnehmer den Jugendlichen im Rahmen einer mehrmonatigen Beratung die Möglichkeit, ihr Leben zu stabilisieren und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Jobcenter t.a.h.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 200 000,00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 260 000,00 EUR