Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Rahmen des Projektes Elektrifizierung ABS Weimar - Gera - Gößnitz wird die bestehende Strecke von Weimar über Gera
nach Gößnitz elektrifiziert, Die Einhaltung der Anforderungen der 26. BImSchV in der Fassung vom 14.08.2013 ist für die
elektrifizierte Trasse nachzuweisen. Die Nachweisführung erfolgt auf der Grundlage eines Gutachtens. Die für die Erstellung des
Gutachtens erforderlichen Rechercheanfragen an Netzbetreiber und Kommunen werden jedoch durch den Gutachter nicht
erbracht und sind durch den Auftraggeber durchzuführen. Da dem Auftraggeber die dafür erforderlichen Kapazitäten fehlen erfolgt
eine Vergabe der Leistung an den Auftragnehmer Vorentwurfsplanung. Da dieser bereits innerhalb seiner Planung, Kontakt mit
den entsprechenden Institutionen hatte und hierdurch die Ermittlung der Kontaktdaten entfällt, entsteht für das Projekt ein Zeitund
Kostenvorteil.