Projekt FAIR, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Referenznummer der Bekanntmachung: FAIR SB 2013-04-001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt – Wixhausen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Gegenstand des Auftrages sind Leistungen der technischen Ausstattung - Fernmelde- und Informationstechnischen Anlagen, hier: Telekommunikationsanlagen und Übertragungsnetze. (Anteilige Leistungen der Leistungsphasen 2, 3 und 5 sowie besondere Leistungen.)
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18/10/2013Ende: 20/09/2022
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2013/S 236-410788
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: FAIR SB 2013-04-001
Bezeichnung des Auftrags:
Planung Technische Ausstattung - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 18/10/2013
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Müller & Bleher Darmstadt GmbH & Co. KG
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 07/10/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Planckstraße 1, 64291 Darmstadt – Wixhausen
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Technische Ausstattung - Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 18/10/2013Ende: 20/09/2022
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 4 716 371,75 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Müller & Bleher Darmstadt GmbH & Co. KG
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag Nr. 0012 - Revision der LPH 5.1
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Es handelt sich um eine Wiederholungsleistungen in LPH 3 und LPH 5 sowie besonderer Leistungen für erhöhten Planungsaufwand durch Vorgaben aus dem Strahlenschutz. Die Leistungen bauen auf der bestehenden Planung von MUB auf und sind eng an die vorangegangenen Leistungen gekoppelt. Eine Trennung und Leistungserbringung von Dritten würde zusätzliche Schnittstellen und einen Wissensverlust zum Schaden des Bauherren bedeuten.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)