517720-2026 - Auftragsänderung
Deutschland – Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse – 2025-30 Ein Standortmodell Hamburg Los 2
OJ S 142/2026 27/07/2026
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel2025-30 Ein Standortmodell Hamburg Los 2
BeschreibungZusätzliche Stellvertreter Leistungen im Rahmen des Projektes "Ein Standort-Modell Hamburg" der BGW
Kennung des Verfahrens0b124014-6e7f-430a-aaf1-5301d39358d8
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
2.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
other - § 132 GWB
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelEin Standort Modell Hamburg Los 2 Kommunikation
BeschreibungDer bisherige Auftrag soll um folgende Punkte erweitert werden: - Übernahme der stellvertretenden Teilprojektleitung im Teilprojekt Nutzung (Nutzungsanforderun-gen, Betrieb, Organisation), vor allem im Vertretungs-/Abwesenheitsfall - Übernahme vereinzelter Arbeitspakete bei Kapazitätsengpässen im Teilprojekt Nutzung (u.a. Ar-beitspaket Umzug) - Inhaltliche Verknüpfung der Schnittstelle zwischen Teilprojekt Kommunikation und Teilprojekt Nut-zung (Nutzungsanforderung/Betrieb/Organisation)
Interne Kennung2025-30 Los 2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
LandDeutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wirdBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW
Organisation, die die Zahlung ausführtBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge229 680,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungMint Hamburg GmbH
Angebot
Kennung des AngebotsAngebot Mint Hamburg GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert des Angebots229 680,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnetja
Rangfolge des Angebots1
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025-30 Ein Standortmodell Hamburg
Datum der Auswahl des Gewinners10/07/2026
Datum des Vertragsabschlusses10/07/2026
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung231043-2025
Identifikator des geänderten Vertrags2025-30 Ein Standortmodell Hamburg
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungDer bisherige Auftrag soll um folgende Punkte erweitert werden: - Übernahme der stellvertretenden Teilprojektleitung im Teilprojekt Nutzung (Nutzungsanforderun-gen, Betrieb, Organisation), vor allem im Vertretungs-/Abwesenheitsfall - Übernahme vereinzelter Arbeitspakete bei Kapazitätsengpässen im Teilprojekt Nutzung (u.a. Ar-beitspaket Umzug) - Inhaltliche Verknüpfung der Schnittstelle zwischen Teilprojekt Kommunikation und Teilprojekt Nut-zung (Nutzungsanforderung/Betrieb/Organisation) Bei der gewünschten Stellvertretung handelt es sich um eine Leistung, die nicht in der ursprüngli-chen Leistungsbeschreibung vorgesehen war und der Verbesserung der ursprünglichen Leistung dient. Außerdem würde ein Wechsel des Unternehmens erst eine verstärkte Einarbeitungsphase nach sich ziehen und so zu beträchtlichen Zusatzkosten führen. Zudem würde ein Wechsel des Auftragnehmers zu einem erhöhten Koordinantionsbedarf führen, der ein neuer Auftragnehmer sich ebenfalls erst mit dem Stand der Leistung vertraut machen müsste. Die MINT GmbH ist bereits mit der Sache befasst, sodass eine Einarbeitung entfällt und daher kei-ne erheblichen Zusatzkosten entstehen. Aufgrund von personellen Engpässen ist es der BGW zurzeit nicht möglich, die Stellvertretung selbst zu besetzen. Eine Auftragsänderung ist somit gem. § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB möglich. Dabei darf die Summe von 238.660,70 € brutto nicht überschritten werden.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenDer bisherige Auftrag soll um folgende Punkte erweitert werden: - Übernahme der stellvertretenden Teilprojektleitung im Teilprojekt Nutzung (Nutzungsanforderun-gen, Betrieb, Organisation), vor allem im Vertretungs-/Abwesenheitsfall - Übernahme vereinzelter Arbeitspakete bei Kapazitätsengpässen im Teilprojekt Nutzung (u.a. Ar-beitspaket Umzug) - Inhaltliche Verknüpfung der Schnittstelle zwischen Teilprojekt Kommunikation und Teilprojekt Nut-zung (Nutzungsanforderung/Betrieb/Organisation)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfartspflege BGW
Registrierungsnummer993-8002510900-04
PostanschriftPappellallee 33-41
StadtHamburg
Postleitzahl22089
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@bgw-online.de
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt/Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer991-02380-92
PostanschriftVillemombler Straße 76
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499 0
Fax+49 2289499 163
Internetadressehttp://www.bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungMint Hamburg GmbH
RegistrierungsnummerCHE-108.701.667
StadtHamburg
Postleitzahl22767
Land, Gliederung (NUTS)Hamburg (DE600)
LandDeutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung7f855097-b125-4d3f-a42e-53001ddc1b4c  -  01
FormulartypAuftragsänderung
Art der BekanntmachungBekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung23/07/2026 16:49:57 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung517720-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe142/2026
Datum der Veröffentlichung27/07/2026