Zusätzliche Angaben
Das Verfahren erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die für die europaweite Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Verfahren erfolgt ferner nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 12.02.2021 (Gigabit-Richtlinie) der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und als Verhandlungsverfahren i. S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV in Form eines einstufigen Verfahrens. Das heißt, zum Ablauf der unter IV.2.2 genannten Frist ist ein Angebot einzureichen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständig eingereichte Angebote ausgeschlossen werden können.
Weitere Angaben zum Verfahrensablauf finden sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Hinweis: Der Auftraggeber hat nicht alle Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung gestellt. Grund dieser Maßnahme ist die Sicherstellung vertraulicher Informationen, die in den zurückgehaltenen Unterlagen enthalten sind. Der Auftraggeber beschränkt die Übermittlung dieser Unterlagen auf namentlich bekannte Empfänger, die hinreichende Gewähr für die Einhaltung der geforderten Schutzmaßnahmen bieten und verlangt insofern eine namentliche Registrierung der Empfänger. Soweit der Auftraggeber es für notwendig erachtet, wird er ferner den Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung verlangen, bevor er die Unterlagen zur Verfügung stellt. Zudem behält sich der Auftraggeber vor, von dem jeweiligen Unternehmen den Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen (siehe: III.1) der Auftragsbekanntmachung) zu fordern, bevor die Unterlagen ausgereicht werden. Offensichtlich nicht auf die Teilnahme am Wettbewerb gerichtete Anfragen können einen Anspruch auf Übersendung der Unterlagen nicht begründen. Sie werden daher um die vorstehend genannte Registrierung sowie um unverzügliche Mitteilung an den Auftraggeber gebeten, dass die Registrierung erfolgt ist. Die zurückgehaltenen Unterlagen werden Ihnen sodann über die Kommunikationsschnittstelle des Vergabeportals zur Verfügung gestellt.
Ausländische Bewerber haben, statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht, gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des Verfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu fordern.
Geforderte Sicherheiten als spätere Bedingung für den Auftrag: Geeignete Sicherheiten in angemessener und üblicher Höhe; bei Finanzierung mit Fremdkapital: Finanzierungsbestätigung des finanzierenden Kreditinstitutes (nicht mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Die Angebote sind ausschließlich unter der unter I.3) Kommunikation angegebenen URL einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Angebote in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
Bieterfragen sind elektronisch in Textform über das Vergabeportal einzureichen.