517874-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen – Revision von Bremskomponenten an den Schienenfahrzeugen LINT54
OJ S 150/2025 07/08/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
E-Mailinfo@sweg.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelRevision von Bremskomponenten an den Schienenfahrzeugen LINT54
BeschreibungAuftraggeber ist mit der SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH ein Unternehmen, welches in Baden-Württemberg und teilweise angrenzenden Gebieten Busverkehre im Stadt- und Überlandverkehr sowie Schienengüter und Schienenpersonennahverkehr betreibt. Die Gesellschafter der SWEG sind das Land Baden-Württemberg zu 95 % und der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zu jeweils 2,5 %. Die SWEG ist Partner vieler Kommunen und trägt damit maßgeblich zur Daseinsvorsorge bei. Die Bremsrevision an den LINT54 Fahrzeugen ist gemäß Herstellervorgaben in entsprechenden Abständen vom Halter der Fahrzeuge bzw. der für die Instandhaltung verantwortlichen Stelle (ECM gem. DVO (EU) 2019/779) durchzuführen. Die Bremsen gelten bei einem Triebfahrzeug als verkehrswesentlicher Bestandteil und bedingen, dass die Triebfahrzeuge sicher im Schienennetz unterwegs sein können. Eine Systemsicherheit der Züge ist nur dann zu erreichen, wenn die avisierte Leistung an ihnen den zum aktuellen Zeitpunkt geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Dies wiederum kann nur der Anbieter Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH leisten, da dieser über das Know-how und die Möglichkeit zur technischen Durchführung auf dem neusten Stand in der Lage ist.
Kennung des Verfahrens3cd2c691-63ac-4885-bba3-c6001a3eb28e
Interne Kennung2025-03
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftFriedhofstraße 9/1  
StadtGammertingen
Postleitzahl72501
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDer Vertragsschluss erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelRevision von Bremskomponenten an den Schienenfahrzeugen LINT54
BeschreibungIm Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen an den 38 Schienenfahrzeugen, des Typs LINT54 des Herstellers Alstom, der SWEG ist turnusgemäß die Revision sicherheitsrelevanter Bremskomponenten durchzuführen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Baugruppen wie Bremsventile, Bremsgeräteeinheit, Bremszangen und Magnetschienenbremsen.
Interne Kennung2025-03
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftFriedhofstraße 9/1  
StadtGammertingen
Postleitzahl72501
Land, Gliederung (NUTS)Sigmaringen (DE149)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungDie Direktvergabe erfüllt die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) SektVO, weil bei der Beschaffung der Dienstleistung Bremsrevision aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Schutz von ausschließlichen Rechten der Fa. Knorr, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, eine Direktvergabe erfordert. Die Direktvergabe ist auch deshalb zulässig, weil nach § 13 Abs. 3 SektVO keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu den Leistungen von der Fa. Knorr ersichtlich ist. Ein Wettbewerber bietet solch eine vergleichbare Leistung nicht an. Die von der SWEG gewünschte Lösung die Durchführung der Bremsrevision auf dem neusten Stand der Technik (Prüf- und Überholungsdokumentation) sowie die Verwendung von Originalersatzteilen und die Überholung von Altteilen nach OEM kann nur durch die Fa. Knorr geleistet werden, da die maßgeblichen Dokumente dafür nur dem OEM, mithin Knorr vorliegen. Diese Dokumente sind nicht veröffentlicht und können auch nicht von anderen Unternehmen herausverlangt werden. Die Beschaffung kann auf ein einziges Unternehmen beschränkt werden, wenn nur ein Unternehmen rechtlich in der Lage ist die Leistung zu erbringen etwa, weil das Unternehmen über ein Patent oder ein bestimmtes Urheberrecht an der benötigten Leistung verfügt und der Auftrag eben aufgrund dieses Patents nur von diesem einem Unternehmen erfüllt werden kann.
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Direktvergabe erfüllt die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) SektVO, weil bei der Beschaffung der Dienstleistung Bremsrevision aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und der Schutz von ausschließlichen Rechten der Fa. Knorr, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, eine Direktvergabe erfordert. Die Direktvergabe ist auch deshalb zulässig, weil nach § 13 Abs. 3 SektVO keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu den Leistungen von der Fa. Knorr ersichtlich ist. Ein Wettbewerber bietet solch eine vergleichbare Leistung nicht an. Die von der SWEG gewünschte Lösung die Durchführung der Bremsrevision auf dem neusten Stand der Technik (Prüf- und Überholungsdokumentation) sowie die Verwendung von Originalersatzteilen und die Überholung von Altteilen nach OEM kann nur durch die Fa. Knorr geleistet werden, da die maßgeblichen Dokumente dafür nur dem OEM, mithin Knorr vorliegen. Diese Dokumente sind nicht veröffentlicht und können auch nicht von anderen Unternehmen herausverlangt werden. Die Beschaffung kann auf ein einziges Unternehmen beschränkt werden, wenn nur ein Unternehmen rechtlich in der Lage ist die Leistung zu erbringen etwa, weil das Unternehmen über ein Patent oder ein bestimmtes Urheberrecht an der benötigten Leistung verfügt und der Auftrag eben aufgrund dieses Patents nur von diesem einem Unternehmen erfüllt werden kann.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKnorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
Angebot
Kennung des Angebots2025-03
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags2025-03
TitelRevision von Bremskomponenten an den Schienenfahrzeugen LINT54
Datum der Auswahl des Gewinners28/07/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle BezeichnungVergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer0
StadtKarlsruhe
Postleitzahl76137
Land, Gliederung (NUTS)Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon0721 9268730
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungSWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH
RegistrierungsnummerHR 725126
PostanschriftRheinstraße 8
StadtLahr/Schwarzwald
Postleitzahl77933
Land, Gliederung (NUTS)Ortenaukreis (DE134)
LandDeutschland
E-Mailinfo@sweg.de
Telefon07821 27020
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungKnorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersMittleres Unternehmen
RegistrierungsnummerHR 91181
PostanschriftGeorg-Knorr-Straße 4
StadtBerlin
Postleitzahl12681
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
E-Mailinfo@knorr-bremse.com
Telefon030 93920
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung2a5e77d7-af59-4ed3-8797-81eb97ae7a8d  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung06/08/2025 11:08:27 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung517874-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe150/2025
Datum der Veröffentlichung07/08/2025