517887-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Scanning – Aktendigitalisierung und -vernichtung am Standort München
OJ S 150/2025 07/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft Holz und Metall
E-Mailvergabestelle@bghm.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersSozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelAktendigitalisierung und -vernichtung am Standort München
BeschreibungFür den Bereich der Hauptabteilung Beitrag und Finanzen (HBF) sollen nun am Standort München und am Standort Erfurt die noch vorhandenen Altakten in den Jahren 2025 und 2026 unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften digitalisiert und vernichtet werden.
Kennung des Verfahrensd125c335-6c31-495c-b28a-d2b4b28e1d85
Interne Kennung2025-023-EU-HBF
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftIsaac-Fulda-Allee 18  
StadtMainz
Postleitzahl55124
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistung ist erbracht, wenn die digitalisierten Akten im System der Auftraggeberin importiert sind, deshalb ist der Erfüllungsort Mainz.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXW8YYDYT4HUEQ8W Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Datenschutzkonzept (Dokument 03, Leistungsverzeichnis, Punkt 5) wesentliche Anforderungen: Für die Verarbeitung von Adressdaten ist der Datenschutz einzuhalten. Hierzu ist ein Datenschutzkonzept einzureichen, welches vor Zuschlagsentscheidung geprüft wird Hierbei sollte der Bieter konkret auf die angebotenen Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte eingehen. Dies beinhaltet, wie folgende Anforderungen und Maßnahmen gewährleistet werden: die Zugangskontrolle, die Datenträger-/ Speicherkontrolle, die Benutzerkontrolle, die Zugriffskontrolle, die Übertragungs- /Transportkontrolle, die Eingabekontrolle, die Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme, die Datenintegrität, die Auftragskontrolle, die Verfügbarkeit der Daten, die Datentrennung, die Datenlöschung. Entsprechende bereits vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Bieter für die hier ausgeschriebene Leistung gewährleistet, sind in der Dokumentation beizufügen. Vor Vertragsschluss wird mit dem / den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter / Bietern ein Termin zur Überprüfung der eingereichten Unterlagen vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Vorabkontrolle herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter des jeweiligen Loses durchgeführt. Nach Zuschlagserteilung wird mit dem Bestbieter ein Vertrag und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen (beide Verträge in den Angebotsunterlagen enthalten). Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenSofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
BetrugDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
KorruptionDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SozialversicherungsbeiträgenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDas bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
ZahlungsunfähigkeitDas bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÜber das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Einstellung der gewerblichen TätigkeitDas bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÜber das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDas bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsDas bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenEs darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensEs darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDas bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDas bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelDigitalisierung und Vernichtung von Betriebsakten
BeschreibungGegenstand der Maßnahme ist die Digitalisierung und Vernichtung von Mitglieds- und Beitragsakten in Papierform (Altakten) der Auftraggeberin. Als Ausgangsdaten ist von folgenden Angaben auszugehen: - Akten in der Aktei am Standort München Papierakten ca. 900 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 60.000 Akten. - Akten im Keller am Standort München Papierakten ca. 1.000 laufende Meter (inkl. 167 Kartons), dies entspricht geschätzt 120.000 Akten. - Akten im Keller am Standort Erfurt Papierakten ca. 250 Kartons, ca. 140 laufende Meter, dies entspricht geschätzt 9.000 Akten. Der Auftrag wird als Gesamtauftrag an einen Auftragnehmer vergeben. Es soll ein Vertrag mit einer Gesamtlaufzeit mit ca. 16 Monaten geschlossen werden. Als Vertrags- und Leistungsbeginn ist das Datum der Zuschlagsmitteilung vorgesehen, voraussichtlich ab dem 01.09.2025. Der Vertrag endet zum 31.12.2026, spätestens wenn die Digitalisierung und Vernichtung der Akten abgeschlossen ist. Das Gesamtvolumen beträgt ca. 1.500.000,00 EUR netto für die gesamte Vertragslaufzeit.
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79999100 Scanning
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftIsaac-Fulda-Allee 18  
StadtMainz
Postleitzahl55124
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenDie Leistung ist erbracht, wenn die digitalisierten Akten im System der Auftraggeberin importiert sind, deshalb ist der Erfüllungsort Mainz.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit16 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme# Einreichung eines Datenschutzkonzeptes: Da es sich bei der ausgeschriebenen Leistung - Digitalisierung und anschließende Vernichtung von Altakten der Hauptabteilung Beitrag und Finanzen am Standort München und Erfurt - um eine Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag handelt, wird mit dem Auftragnehmer eine Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Maßgabe des Art. 28 DSGVO i. V. m. § 80 SGB X abgeschlossen. Im Rahmen der vorgesehenen Auftragsverarbeitung erhält der Auftragnehmer Zugang zu Sozialdaten und sonstigen personenbezogenen Daten. Es besteht ein normales Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. Die Auftraggeberin erwartet im Rahmen der Angebotsabgabe eine präzise Darstellung, wel-che geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen der Bieter im Rahmen der Auftragsverarbeitung gewährleistet, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicher-zustellen. Hierbei sollte der Bieter konkret auf die angebotenen Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte eingehen. Dies beinhaltet, wie folgende Anforderungen und Maßnahmen gewährleistet werden: die Zugangskontrolle, die Datenträger-/ Speicherkontrolle, die Benutzerkontrolle, die Zugriffskontrolle, die Übertragungs- /Transportkontrolle, die Eingabekontrolle, die Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme, die Datenintegrität, die Auftragskontrolle, die Verfügbarkeit der Daten, die Datentrennung, die Datenlöschung. Entsprechende bereits vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Bieter für die hier ausgeschriebene Leistung gewährleistet, sind in der Dokumentation beizufügen. Zwischen Abschluss des Ausschreibungsverfahrens und einer beabsichtigten Auftragsvergabe wird mit dem Bieter ggfls. ein Termin zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen vor Ort vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Überprüfung ergeben, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter durchgeführt. Eine Vereinbarung der abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist in Anlage 1 zum Vertrag beigefügt. Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte: Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibungfachgerechte Entsorgung des Verpackungsmaterials (Kartons/Behälter) Zertifizierungen (Bsp. EMAS) Vernichtung Papierakten
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer KreislaufwirtschaftVermeidung und Verminderung der UmweltverschmutzungDie nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumSicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eignung - Präqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation

KriteriumAllgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eignung - Umsatzzahlen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre

KriteriumBerufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eignung - Haftpflicht (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 07_Eigung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.

KriteriumEintragung in das Handelsregister
Beschreibung des EignungskriteriumsDokument 05_Angebotsformblatt - HRA-/HRB-Nummer+ UST-ID (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mitteilung der HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des Registergerichts und zusätzlich die UST-ID-Nummer bei entsprechender Firmierung. Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung des EignungskriteriumsQualitätssicherungskonzept nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Nachweis der Einrichtung eines Qualitätssicherungskonzeptes

KriteriumZertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Beschreibung des EignungskriteriumsNachweis einer Implementierung eines Umweltmanagementsystems (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Eine Zertifizierung nach EMAS oder vergleichbar ist ausreichend. Vergleichbar sind Zertifizierungen nach DIN EN ISO 14001 oder DIN EN 50001 oder vergleichbar.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen28/08/2025 23:59:59 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXW8YYDYT4HUEQ8W
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote05/09/2025 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss21 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenNachweis Betriebshaftpflichtversicherung, Formblatt Ansprechperson (Dokument 10) Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers (Dokument 08a)
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin05/09/2025 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsEinzureichende Unterlagen: - Dokument 06_Formblatt Eignungserklärung / Dokument 06a_Formblatt Eignungserklärung Unterauftragnehmer bei Eignungsleihe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB - Dokument 07_Eignung - Russlandverordnung ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 i - Datenschutzkonzept ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Konzept zur Sicherstellung zur a.) Verarbeitung von Sozialdaten ist ein Datenschutzkonzept notwendig. b.) Vernichtung von Unterlagen, welche Sozialdaten enthalten. - Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG - Zertifikat Fachbetrieb für Akten- und Datenträgervernichtung ( mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Zertifizierung nach DSGVO, BDSG, DIN 66399 oder gleichwertig
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
Finanzielle VereinbarungVertrag, VOL/B
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerufsgenossenschaft Holz und Metall
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtBerufsgenossenschaft Holz und Metall
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungBerufsgenossenschaft Holz und Metall
Registrierungsnummer993-8003410200-62
PostanschriftIsaac-Fulda-Allee 18
StadtMainz
Postleitzahl55124
Land, Gliederung (NUTS)Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle
E-Mailvergabestelle@bghm.de
Telefon+49 61318020
Fax+49 613180220800
Internetadressehttps://www.bghm.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:022894490
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
Kontaktpersonvk@bundeskartellamt.bund.de
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 22894990
Fax+49 2289499163
Internetadressehttps://www.bundeskartellamt.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung660c4cbe-b425-4f9d-8013-06678f8d6ef0  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung05/08/2025 16:03:52 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung517887-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe150/2025
Datum der Veröffentlichung07/08/2025