518182-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Landschaftsgestaltung – Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln
OJ S 142/2026 27/07/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Hameln - Abt. 51 "Umwelt" -
E-Mailvergabestelle@hameln.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelFortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln
BeschreibungLandschaftsrahmenplan LPH 1-4 gem. § 25 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) i. V. m. Anlage 6 und Zusätzliche Leistung (siehe Leistungsbeschreibung)
Kennung des Verfahrens040a1e12-74a4-42a7-920a-d4118c7bba97
Interne KennungS-HAMELN-2026-0040
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Hameln (Stadgebiet)  
StadtHameln
Postleitzahl31785
Land, Gliederung (NUTS)Hameln-Pyrmont (DE923)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0040 Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten VerpflichtungenVerstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: § 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
TitelFortschreibung des Landschaftsrahmenplans der Stadt Hameln
BeschreibungDer Auftragnehmer hat folgende Leistungen in Anlehnung an § 25 HOAI i. V. m. zu erbringen: - Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfanges - Leistungsphase 2: Ermitteln der Planungsunterlagen - Leistungsphase 3: Vorläufige Fassung - Leistungsphase 4: Abgestimmte Fassung Sowie "Besondere / Zusätzliche Leistungen": • Überarbeitung der Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene • Kommunikationskonzept (Öffentlichkeitsbeteiligung) • Umweltbericht • Datenaufbereitung im Standard XPlanung
Interne KennungLOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71420000 Landschaftsgestaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftStadt Hameln (Stadgebiet)  
StadtHameln
Postleitzahl31785
Land, Gliederung (NUTS)Hameln-Pyrmont (DE923)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns02/11/2026
Enddatum der Laufzeit31/10/2031
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:other-sme#Einzelfristen: - Leistungsphase 1-4 immer zum 31.12. des angegebenen Jahres - Veröffentlichung 31.08.2031
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachungAuftragsunterlagenEinheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Eignungskriteriums- Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung" - Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreibe Aussagekräftige Referenzbeispiele in vergleichbaren Projekten und LRPs /Anzahl der erstellten LRPs der letzten 10 Jahre (auch Aktualisierungen) Kompetenzen und Erfahrungen der Projektverantwortlichen bei ähnlichen Projekten -> siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe "

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsKlare Benennung der Projektverantwortlichen und Projektmitarbeiter mit Qualifikation und aktuellen Aufgaben; Kompetenz und Erfahrung des Projektverantwortlichen bei ähnlichen Projekten
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungKonzept, Umsetzung und Ablauf
Beschreibunga) Herangehensweise bei der LRP Erstellung (10 %) b) Qualität und Nachvollziehbarkeit der Arbeitsschritte für die Erarbeitung der Leistungsphasen 1-4 und den zusätzlichen Leistungen aus der Leistungsbeschreibung (10 %) c) Zeitliche Umsetzung mit Zeitplan (10 %)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl30
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungErfahrungen und Referenzen
Beschreibunga) Aussagekräftige Referenzbeispiele in vergleichbaren Projekten und LRPs (10 %) b) Anzahl der erstellten Landschaftsrahmenpläne und Aktualisierungen in den letzten 10 Jahren (10 %)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungQualifikation Mitarbeiter
BeschreibungKlare Benennung der Projektverantwortlichen und Projektmitarbeiter mit Qualifikation und aktuellen Aufgaben; Kompetenz und Erfahrung des Projektverantwortlichen bei ähnlichen Projekten
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl10
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungKosten a) Gesamtkosten (35 %) b) Stundensatz für zusätzlich beauftragte Leistungen (5 %)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0040
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2026-0040
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen- Eigenerklärung "RUS Sanktion", - Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB" - Erklärung "Information zum Bieter" - Erklärung "NTVergG" - Formblatt 124 siehe "Checkliste zur Angebotsabgabe
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin25/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsStadt Hameln "Zentrale Vergabestelle" (Raum 67, 6. Etage) Rathausplatz 1 31785 Hameln Deutschland
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltStadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtStadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungStadt Hameln - Abt. 51 "Umwelt" -
Registrierungsnummer032520006006-0-70
PostanschriftRathausplatz 1
StadtHameln
Postleitzahl31785
Land, Gliederung (NUTS)Hameln-Pyrmont (DE923)
LandDeutschland
KontaktpersonStadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
E-Mailvergabestelle@hameln.de
Telefon+49 51512023207
Fax+49 51512021569
Internetadressehttps://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-7002
Offizielle BezeichnungStadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer032520006006-0-70
PostanschriftRathausplatz 1
StadtHameln
Postleitzahl31785
Land, Gliederung (NUTS)Hameln-Pyrmont (DE923)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@hameln.de
Telefon+49 51512023207
Internetadressehttps://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle BezeichnungStadt Hameln - Zentrale Vergabestelle -
Registrierungsnummer032520006006-0-70
PostanschriftRathausplatz 1
StadtHameln
Postleitzahl31785
Land, Gliederung (NUTS)Hameln-Pyrmont (DE923)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@hameln.de
Telefon+49 51512023207
Internetadressehttps://www.hameln.de/aktuelleausschreibungen
Rollen dieser Organisation
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Registrierungsnummert:04131153308
PostanschriftAuf der Hude 2
StadtLüneburg
Postleitzahl21339
Land, Gliederung (NUTS)Lüneburg, Landkreis (DE935)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon+49 4131153306
Fax+49 4131152943
Internetadressehttps://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung65d56164-617f-4bcb-9741-f6b429cd35d1  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung24/07/2026 09:17:19 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung518182-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe142/2026
Datum der Veröffentlichung27/07/2026