518784-2023 - ErgebnisDeutschland-Köln: Glaswaren
OJ S 164/2023 28/08/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Postanschrift: Linder Höhe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: veronika.schabl@dlr.de
Telefon: +49 711/68628425
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungszentrum
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung im Bereich Luft-, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung Quarzglasscheiben
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
39299000 Glaswaren
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
• Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“)
• den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“)
• die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“)
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt mit seinem Institut für Verbrennungstechnik in Stuttgart möchte einen Rahmenvertrag über zwei Jahre, mit Option um einmalige Verlängerung für weitere zwei Jahre, für die Belieferung von Quarzglasfenstern abschließen. Diese Quarzglasfenster sollen in einem optisch zugänglichen Hochdruckverbrennungsprüfstand eingesetzt werden. Es gibt drei verschiedene Einsatzschwerpunkte für diese Fenster:
• Drucktragende Fenster („Druckkesselfenster“)
• den heißen Verbrennungsgasen ausgesetzte Fenster („Heißglas“)
• die Kühlluft führenden Fenster („Kühlglas“)
Da diese Fenster druckdicht eingebaut werden müssen, ist die Einhaltung der Toleranzen von großer Wichtigkeit. Die Heißgläser haben eine komplexe Außenkontur, die in mehreren Arbeitsschritten gefertigt werden muss. Die Druckkesselfenster werden in ein Druckmodul eingebaut, das mit Betriebsdrücken von bis zu 40 bar betrieben wird. Daher müssen diese Scheiben mit einem Zeugnis über eine Druckprüfung nach DIN EN 1288-5 Doppelringbiegeversuch und mit einer Kennzeichnung jedes Fensters mit Werkzeugnis 3.1 nach EN 10204 geliefert werden. Diese Nachweise sind für den TÜV notwendig.
Der Umfang der Rahmenvereinbarung erstreckt sich auf die Fertigung und Lieferung der Quarzglasfenster.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
zum Erhalt der vollständigen Ausschreibungsunterlagen ist die Unterzeichnung eines NDAs erforderlich

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 107-335888
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/08/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Optico AG
Ort: Sevelen
NUTS-Code: CH055 St. Gallen
Land: Schweiz
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn • der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
• nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/08/2023