Es handelt sich um technische Erweiterungen einer bestehenden Anlage. Die Baupläne und technische Ausführung des Grundgerätes sind geistiges Eigentum des Anlagenerrichters und unterliegen der Vertraulichkeit. Ohne diese elementaren Kenntnisse der Anlage ist eine Erweiterung durch einen anderen Anbieter nicht möglich.
Die gestellten Anforderungen können nur vom Hersteller des Grundgerätes so erfüllt werden, dass einen vollumfängliche Funktion gewährleistet ist.