Die Auftraggeberin hat eine intensive Markterkundung betrieben, um ein technisch vergleichbares Fahrzeug zu identifizieren. Die Erkundung war ergebnislos.
Die unter PKT.II.2.4) aufgeführten technischen Eigenschaften sind in dieser Kombination bei keinem anderen Hersteller vorzufinden.
Ein Aufruf zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union würde nach Auffassung der Auftraggeberin daher dasselbe Ergebnis erzielen.