519499-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Heidelberg: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
OJ S 184/2022 23/09/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 672
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen des Uniklinikum Heidelberg
E-Mail: VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum.uni-heidelberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Anschaffung eines Pipettierroboters "Fluent 480"
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-145
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
38000000 Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung eines Pipettierroboters "Fluent 480 inkl. Decapper, Barcode-Scanner und Kühlmodulen" bei der Firma Tecan. Dieser dient zur Automatisierung von Pipettieraufgaben sowie Koordination der Entnahme und Aufbewahrung der Proben.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 363 582,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Universitätsklinikum Heidelberg Transplantationschirurgie
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Universitätsklinikum Heidelberg beabsichtigt die Anschaffung eines Pipettierroboters "Fluent 480 inkl. Decapper, Barcode-Scanner und Kühlmodulen" bei der Firma Tecan. Dieser dient zur Automatisierung von Pipettieraufgaben sowie Koordination der Entnahme und Aufbewahrung der Proben.
Folgende technische Eigenschaften sind dabei zwingend erforderlich:
1) flexibler, luftgefüllter 8-Kanal-Pipettierkopf mit je einem Inline-Filter in jedem der 8 Kanäle.
2) 360 Grad rotierbarer Greifarm mit zentrischen Greifern, welche parallel und voneinander unabhängig arbeitet (Patent TC0558).
3) vollautomatisches Abarbeiten von 6x48 Kryo-Tube-Proben oder 6x96 Azenta-Tube-Proben pro Lauf.
4) Möglichkeit zur Planung von Arm-Bewegungen, intelligenter Priorisierung der Arme und Kollisionsvermeidung (Patent TC0558).
5) eine automatisierte Methode zur Bestimmung der Sensitivität der Kapazitätsmessung um mit den verschiedenen Flüssigkeiten umgehen zu können.
6) System, welches anbietet, auf jedem Segment bis zu 6 SLS/ANSI-Positionen in die Tiefe zu gehen, um den limitierten Platz im Labor maximal auszunutzen.
7) System, welches sowohl software- und hardwareseitig das Arbeiten mit gestapelten und nicht gestapelten Pipettenspitzen in einer Box unterstützt. Dabei muss auch die Möglichkeit geboten werden, ein Transfer-Tool am Liquid Handling Arm für den Transport der gestapelten Spitzenboxen zu verwenden. (Patent TC0546).
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
vergeben werden, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt
werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Im Hinblick auf die bereits
genannten Kriterien, die in einer ausführlichen Begründung zusammengefasst wurden, steht fest, dass Leistung
nur von Fa. Tecan Deutschland GmbH erbracht werden kann. Die Beschaffung erfolgt daher im Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: technische Alleinstellung / Gewichtung: 100
Preis - Gewichtung: 0
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Unter Berücksichtigung aller zwingend notwendigen Anforderungen, kann die Leistung nur von Tecan Deutschland GmbH erbracht werden.
Somit steht fest, dass es für den geforderten Einsatzzweck derzeit keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter. denn alle oben genannten technischen Anforderungen sind zwingend erforderlich.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-145
Bezeichnung des Auftrags:
Anschaffung eines Pipettierroboters Fluent 480
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
19/09/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Tecan Deutschland GmbH
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 23,
Ort: Crailsheim
NUTS-Code: DE11A Schwäbisch Hall
Postleitzahl: 74564
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 363 582,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1.
gegen § 134 verstoßen hat oder
2.
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1.
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2.
der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3.
der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
20/09/2022