Die Gasteig München GmbH (GMG) ist Betreiberin des Kulturzentrums Gasteig mit der Münchner Stadtbibliothek (MSB), der Hochschule für Musik und Theater München (HMTM), der Münchner Volkshochschule (MVHS), den Münchner Philharmonikern (MPhil). Aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen in den Jahren 2021 bis voraussichtlich 2025 werden die Mieter in Interimsquartiere ausgelagert. Der Hauptstandort befindet sich an der Hans-Preißinger-Straße 8 - im Folgenden genannt „Gasteig HP8“ – in München.
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 60120000 Taxiverkehr
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Ziel ist, dass die Besucher*innen des Gasteig HP8 (welche ihr Fahrzeug im Parkhaus und auf der Parkfläche abstellen) mit dem Shuttle-Service zügig die Interimsstätte des Gasteig erreichen.Der Shuttle-Service muss ab 01. Oktober 2021 mit einer einwöchigen Eingewöhnungsphase bis zum Eröffnungskonzert am 08. Oktober 2021 einsatzbereit sein. Betriebsphase 1 (LV 1.4):Bedienung Haltestelle Parkhaus - IQ - Parkhaus; ausgehend von einer Personenbeförderung von 360 Personen pro Veranstaltungstag Betriebsphase 2 (LV 1.4):Bedienung zusätzliche Haltestelle Parkfläche (Parkhaus - Parkfläche - IQ - Parkfläche - Parkhaus), ausgehend von einer Personenbeförderung von zusätzlich ca. 180 Personen pro Veranstaltungstag
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Analyse- und Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 119-314938
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 08/10/2021