Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft, betreibt die Sammlung von Abfall als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 und den nachstehend genannten Satzungen in der jeweils geltenden Fassung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) mit der Einsammlung und dem Transport von Wertstoffen in den Ortschaften Grötzingen, Hohenwettersbach, Wettersbach und Stupferich.
Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen zu erbringen.