519872-2023 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
OJ S 165/2023 29/08/2023
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Petra Peltzer, Marko Asseng
E-Mail: obm-team-mitte@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Knoten Stadion, 2. Baustufe
Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48708
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
ca. 21.000 h Sicherungsaufsicht, ca. 19.000 h Sicherungsposten, ca. 100 STD fernbedienbarer Warnsignalgeber, ca. 3.000 m Feste Absperrung, ca. 39.000 m ATWS, ca. 120 St Sh2-Scheiben, ca. 800 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 700 h Schaltantragsteller, ca. 150 h Helfer im Betrieb
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 25/05/2021 Ende: 31/12/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 093-245319

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI48708_92297434_LÄ_A002
Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Knoten Stadion, 2. Baustufe
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
10/05/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
ca. 21.000 h Sicherungsaufsicht, ca. 19.000 h Sicherungsposten, ca. 100 STD fernbedienbarer Warnsignalgeber, ca. 3.000 m Feste Absperrung, ca. 39.000 m ATWS, ca. 120 St Sh2-Scheiben, ca. 800 h Bahnerdungsberechtigter, ca. 700 h Schaltantragsteller, ca. 150 h Helfer im Betrieb
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 25/05/2021 Ende: 31/12/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄ_A002: Gestellung von ATWS-Technik und Signalisierung
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Auf Grund von Festlegungen aus der örtlichen BETRA- bzw. Sicherungs-planung mussten die Sicherungsmaßnahmen dem Bauablauf angepasst werden, um den Baufortschritt zu gewährleisten.
Zur Vermeidung von Behinderungen und Stillständen (insbesondere bei den Folgearbeiten) wurde der AN mit diesen Leistungen beauftragt. Durch die Beauftragung eines zweiten AN wäre nicht mehr hinreichend erkennbar, welchem AN gegenüber ggf. Mängelansprüche geltend gemacht werden können.
Der AN hat bereits den größten Teil der Baugeräte samt Mannschaften vor Ort und kann diese Arbeiten in der zur Verfügung gestellten SPP im Rahmen seiner Tagesleistungen erbringen. Ein Drittanbieter hätte Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen zur Folge gehabt.
Folgenden Umständen wird durch die Anordnung der zusätzlichen Leistung als Nachtrag Rechnung getragen:
• Termine: Abhängigkeit der Gewerke untereinander und IBN in Gefahr
• Beträchtliche Zusatzkosten: Abhängigkeit der Gewerke untereinander und gestörter Bauablauf für den AN und für andere Gewerke und die Kosten, die durch eine neue Ausschreibung sowie der daraus entstehenden Folgekosten entstehen würden, übersteigen die angezeigten Mehrkosten
VII.2.3.
Preiserhöhung