Nach Aufhebung des Offenen Verfahrens Nr. 2023000341SIS erfolgt die Vergabe gem. § 14, Abs. 4, Ziff. 1 VgV in Form eines Verhandlungsverfahrens.
Auf Grund der branchenüblichen Gegebenheiten existiert kein Wettbewerb, was darüber hinaus das Verhandlungsverfahren gem. § 14, Abs. 4, Ziff. 2, lit. b & c VgV begründet: Die Leistung kann nur durch den Hersteller direkt bezogen werden; Die zertifizierten Vertriebspartner werden durch den Hersteller gesteuert und kommen auf Grund des von Jedox praktizierten Geschäftsmodells für die KTE als Bestandskunden nicht in Betracht.