52085-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
OJ S 22/2021 02/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstr. 15
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
E-Mail: info@mayburg.de
Telefon: +49 89451088960
Fax: +49 89451088969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.bayern.de
I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Freistaat Sachsen, vertreten durch das Polizeiverwaltungsamt
Postanschrift: Neuländer Str. 60
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MAYBURG RA-GmbH (s.o.)
E-Mail: info@mayburg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.sachsen.de
I.2.
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bayerisches Landeskriminalamt: Beschaffung eines Infotainment-System-Polizei (ISP)
Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2020-0005
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Für den Bereich @car ist die Konzeptionierung/Entwicklung und Einführung eines Infotainment-System-Polizei (ISP) als „IuK-Ankerpunkt“ (Bordrechner) in Dienstfahrzeugen der Bayerischen Polizei beabsichtigt. Dieses soll eine vereinfachte und integrierte Anwendung, insbesondere der Funktionalitäten Digitalfunk- und Sondersignalsteuerung, Einsatzdatenübermittlung sowie Navigation beinhalten.
Gleichermaßen sind weitere Innovationen im Bereich der Fahrzeug- und Kommunikationstechnik avisiert, um eine fortwährende Entwicklung auf Grundlage der taktischen und technischen, wie auch ablauforganisatorischen Anforderungen zu ermöglichen.
Der Freistaat Sachsen nutzt bereits seit längerem eine dem ISP in den Kernfunktionen ähnliche Technik im Sinne eines interaktiven Funkstreifenwagens. Die zukunftsfähige Weiterentwicklung interaktiver Komponenten bei der Polizei Sachsen soll durch eine Zusammenarbeit der bayerischen und sächsischen Polizei durch die Beschaffung von ISP erfolgen und sowohl im Freistaat Bayern, als auch im Freistaat Sachsen umgesetzt werden.
Ziel dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Beschaffung einheitlicher ISP für die Polizeien des Freistaats Bayern und des Freistaats Sachsen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
72611000 Technische Computerunterstützung, 35200000 Polizeiausrüstung, 48500000 Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die kontinuierliche technische Verbesserung der Führungs- und Einsatzmittel der Bayerischen Polizei bedeutet im Zuge der Digitalisierung große Herausforderungen, bietet gleichzeitig enorme Chancen. Da gerade in der Digitalisierung von Einsatzfahrzeugen vielfach „Neuland“ zu betreten ist, ist die Erschließung des Potenzials das primäre Ziel. Im Fokus der Forcierung steht die Integration innovativer Informations- und Kommunikationstechnik für die Bereitstellung der für die Aufgabenerfüllung notwendigen Informationen, auf Basis einer sicheren und schnellen Technik. Dabei ist die Mobilität durch die Implementierung in die Einsatzfahrzeuge, als elementares Führungs- und Einsatzmittel, Teil der Mobile Police Strategie der Bayerischen Polizei. Für den Bereich @car ist die Konzeptionierung/Entwicklung und Einführung eines Infotainment-System-Polizei (ISP) als „IuK-Ankerpunkt“ (Bordrechner) in Dienstfahrzeugen der Bayerischen Polizei beabsichtigt. Dieses soll eine vereinfachte und integrierte Anwendung, insbesondere der Funktionalitäten Digitalfunk- und Sondersignalsteuerung, Einsatzdatenübermittlung sowie Navigation beinhalten. Gleichermaßen sind weitere Innovationen im Bereich der Fahrzeug- und Kommunikationstechnik avisiert, um eine fortwährende Entwicklung auf Grundlage der taktischen und technischen, wie auch ablauforganisatorischen Anforderungen zu ermöglichen. Dabei sind die hohen IuK-Sicherheitsstandards wie bei allen bei der Polizei in Betrieb befindlichen IuK-Systemen auch in diesem Zusammenhang zu gewährleisten. Im Zuge der Initiativen zur Polizei 2020 kooperiert die Polizei des Bundes und der Länder in vielen Facetten polizeilicher Arbeitsfelder und konsolidiert dabei auch Anforderungen an Führungs- und Einsatzmittel. Der Freistaat Sachsen nutzt bereits seit längerem eine dem ISP in den Kernfunktionen ähnliche Technik im Sinne eines interaktiven Funkstreifenwagens. Die zukunftsfähige Weiterentwicklung interaktiver Komponenten bei der Polizei Sachsen soll durch eine Zusammenarbeit der bayerischen und sächsischen Polizei durch die Beschaffung von ISP erfolgen und sowohl im Freistaat Bayern, als auch im Freistaat Sachsen umgesetzt werden. Ziel dieser Beschaffungsmaßnahme ist es, die Beschaffung einheitlicher ISP für die Polizeien des Freistaats Bayern und des Freistaats Sachsen auf der Basis einer Rahmenvereinbarung.
Ergänzend wird auf die Vertragsunterlagen (§ 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV) zu diesem Vergabeverfahren verwiesen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung: 50,00
Preis - Gewichtung: 50,00
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Angabe in II.1.7) ist nicht richtig, sondern dem Umstand geschuldet, dass es sich um ein technisches Pflichtfeld handelt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 063-150473
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Bayerisches Landeskriminalamt: Beschaffung eines Infotainment-System-Polizei (ISP)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/01/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Germaneers Sonderfahrzeuge GmbH i.G.
Postanschrift: Dr.-Kurt-Schumacher Ring 3
Ort: Wettstetten
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85139
Land: Deutschland
E-Mail: info@germaneers.com
Telefon: +49 84149398000
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: GERMANEERS GmbH
Ort: Wettstetten
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85139
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die in dieser Bekanntmachung vergebener Aufträge angegebenen Preise sind nicht richtig. Von der Angabeder richtigen Preise wurde abgesehen, da es sich um Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen handelt.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
28/01/2021